Teil 2: Originalverpackungen, Rücksendungen und Widerruf
5. Originalverpackung
Eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, welche die Rücksendung der Ware bei Ausübung des Widerrufsrechtes in der Originalverpackung und unter Verwendung des Rücksendescheines und des Retourenaufklebers zur zwingenden Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechtes macht, ist unwirksam.
Dies gilt auch dann, wenn eine solche Klausel als Bitte formuliert ist. Das LG Stuttgart entschied, dass die Ausübung des Widerrufsrechts nicht davon abhängig gemacht werden kann, dass die Ware in der Originalverpackung oder unbenutzt zurückgegeben oder eine Kopie der Rechnung und des Zahlungsnachweises vorgelegt wird.
6. "Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“
Wenn der Kunde die Rücksendekosten nicht tragen muss - zum Beispiel beim Rückgaberecht oder Widerrufsrecht über 40 Euro, darf er die Ware nach überwiegender Meinung unfrei oder per Nachnahme zurück schicken. Das hat das OLG Hamburg bestätigt und die Klausel „Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“ für unzulässig und abmahnfähig erklärt.
Sowohl eine Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung als auch die Belastung mit einer Vorleistungspflicht entspricht nicht dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff BGB. Das Vorstrecken des Rückportos ist keine Bedingung für die Rücksendung. Verweigerung der Annahme in solchen Fällen ist eine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes.
7. Gutschriften nach Widerruf
Die Klausel „Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Versandhandel verstößt laut BGH (Urteil vom 5.10.2005, VIII ZR 382/04) gegen das Transparenzgebot und ist damit unwirksam.
Unser Tipp für Shopbetreiber
Sollten Sie diese Klauseln aus Ihren eigenen AGB kennen, ist es dringend notwendig, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen. Bei Verwendung dieser Klauseln drohen teure Abmahnungen.
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