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Link zum Impressum im Sichtfeld anzeigen

Diese Fehler bei der Impressumsgestaltung sind auch wettbewerbsrechtlich hoch relevant. Eine unzureichende Erkennbarkeit kann nämlich dazu führen, dass der Verbraucher die erforderlichen Angaben gar nicht wahrnimmt, das heißt gesetzliche Informationspflichten davon betroffen sind. Gerade bei Internetauftritten ist aber eine leicht erkennbare Anbieterkennzeichnung von besonderer Wichtigkeit. Der Verbraucher soll nachprüfen können, wer sein Geschäftspartner ist.

Seit dem Inkrafttreten des neuen UWG am 30.12.2008 können Fehler im Impressum auch nicht mehr als Bagatelle eingestuft werden, da solche per Gesetz als in jedem Falle wettbewerbswidrig eingestuft werden. So hat das OLG Hamm am 02.04.2009 (Az: 4 U 213/08) zur Umsatzsteueridentifikationsnummer entschieden, dass diese Angabe für den Verbraucher zwar irrelevant sei, ein Wettbewerbsverstoß aber dennoch vorliegt, da das Gesetz die Angabe dieser Nummer anordnet.

Unser Tipp für Shopbetreiber:

Von einem Link "Impressum" am unteren Rand der jeweiligen Seite ist auf jeden Fall abzuraten. Gerade bei umfangreichen Seiteninhalten kann dann die unmittelbare Erreichbarkeit abhanden kommen. Platzieren Sie den Link „Impressum" (ebenso wie die Links auf andere relevante Texte) am besten oben oder links im direkten Sichtfeld beim Seitenaufruf, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Ihr Ulrich Hafenbradl.

E-Shop-Experte von www.trustedshops.de

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