Genaue Lieferzeiten angeben und einhalten
10.11.2009 09:59 Ulrich Hafenbradl
Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte
Für den Shopbetreiber kann es mitunter sehr schwierig sein, genaue Lieferzeiten anzugeben. Kann der Kunde die Lieferzeiten nicht genau bestimmen, ist dies unzulässig und wettbewerbswidrig. Das OLG Bremen beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Lieferzeitangabe von "in der Regel 1-2 Tage bei DHL-Versand" den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder ob diese Klausel wettbewerbswidrig ist.
Die Vorinstanz, das LG Bremen, empfand die Klausel als unbedenklich. Der Kläger legte jedoch gegen diese Entscheidung Berufung ein, sodass sich auch das OLG zu der Frage äußern musste.
Die Richter entschieden, dass diese Klausel gegen das Bestimmtheitsgebot verstoße und damit unzulässig sei. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass zum einen keine Endfrist angegeben sei und der Verbraucher sich daher nicht im Klaren darüber ist, wie lange er höchstens auf seine Bestellung warten muss, bis er zum Beispiel vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise Schadensersatz statt der Leistung verlangen könne.
Die Klausel „in der Regel“ stellt nur auf den Normalfall ab und außerdem sagte der Beklagte in dem vorliegendem Fall nur etwas zum Versand mit DHL, nicht jedoch zu Lieferzeiten, wenn der Versand mit anderen Unternehmen erfolgt.
Zirca-Lieferzeiten
Nach Meinung der OLG-Richter sieht die Sache aber anders aus, wenn der Händler „ca-Lieferzeiten“ nennt. Diese erachtet der Senat ausdrücklich als zulässig, im Gegensatz zu den „Regel-Lieferzeiten“.
Ralf Lorenz am 10.11.2009
Lieferzeiten
Ich wundere mich immer, wieso Richter Versandhandel und Versandhandel nicht gleichstellen. Im Papierkatalog eines Versenders passen die Lieferzeiten auch nicht...
Ich weiß gar nicht ob ein Richter sich einmal versucht hat vorzustellen, wie man die Lieferzeit von mehreren tausenden Artikeln Tagesaktuell pflegen soll, ohne dabei auch mal einen Fehler zu machen ;-)
Ralf