Home / Wissen / E-Shop-Tipps /

E-Shop-Tipp Hinsendekosten

Bewertung:
  • Currently 3/5 Stars.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

E-Shop-Tipp Hinsendekosten

Beim Widerruf muss der Verbraucher nicht zahlen

Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte

Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte

Die Frage, ob der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechtes die Kosten der Zusendung der Ware zu tragen hat, beschäftigt Händler und Gerichte schon seit vielen Jahren. Im Jahr 2008 legte der BGH dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor. Nun hat der EuGH-Generalanwalt dafür plädiert, dass dem Verbraucher die "Hinsendekosten" nicht auferlegt werden dürfen.

Das LG Karlsruhe entschied, dass die Auferlegung der Hinsendekosten im Falle der Rückabwicklung eines Fernabsatzvertrags rechtswidrig sei, denn in der zugrunde liegenden Fernabsatzrichtlinie heißt es, dass die einzigen Kosten, die dem Verbrauch infolge der Ausübung des Widerrufsrechtes auferlegt werden dürfen, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung sind.

In der Berufungsinstanz schränkte das OLG Karlsruhe diese Ansicht ein und entschied, der Verbraucher müsse die Hinsendekosten nur dann tragen, wenn er den gesamten Vertrag widerruft. Schickt er von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur ein Teil zurück, müsse er die Hinsendekosten tragen.

Gegen dieses Urteil legte der Händler Revision beim BGH ein. Dieser äußerte auch Bedenken gegen das Urteil des OLG Karlsruhe und zwar aus verschiedenen Gründen:

Erstens könnte die Formulierung in der Richtlinie, wonach „die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, … die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sind“, nahe legen, dass sie ausschließlich die durch den Widerruf verursachten Kosten beträfe und nicht die Kosten der Zusendung der Ware.

Zweitens könnte die Fernabsatzrichtlinie so ausgelegt werden, dass sie den Händler nicht daran hindere, im Fall des Widerrufs Gegenansprüche auf Wertersatz geltend zu machen. Die Annahme, dass es sich bei der Lieferung der Ware um eine Leistung des Händlers handele, für die der Verbraucher einen Wertersatz in Höhe der Hinsendekosten schulde, und sich die Rückzahlungsverpflichtung des Händlers demzufolge um diese Kosten verringere, sei also mit diesem Artikel vereinbar.

Drittens sei nicht sicher, dass der Verbraucherschutzzweck der Richtlinie die Erstattung der Kosten der Zusendung gebiete. Bei einem gewöhnlichen Kauf trage nämlich ebenfalls der Verbraucher die Kosten für das Aufsuchen der Geschäftsräume und müsse zudem die dafür erforderliche Zeit aufwenden.

Der BGH setzte daher das Verfahren aus und legte dem EuGH folgende Frage vor:
"Sind die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Richtlinie 97/7 dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat?"

In seinem Schlussantrag vom 28.01.2010 fragt sich der EuGH-Generalanwalt zunächst, ob Lieferkosten unter den Begriff der "Kosten" aus der Richtlinie fallen. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie räume dem Verbraucher ein weitgehendes und unbedingtes Widerrufsrecht ein, indem er vorsieht, dass der Verbraucher den Vertrag „ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung“ widerrufen kann.

Auch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie sehe die Pflicht des Lieferers vor, die vom Verbraucher „geleisteten Zahlungen“ „kostenlos“ zu erstatten, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt.

Der Generalanwalt meint, der in diesem Absatz verwendete Ausdruck „geleistete Zahlungen“ umfasse nicht nur den Kaufpreis der Ware oder die Vergütung der erbrachten Dienstleistung, sondern auch die vom Verbraucher an den Lieferer im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung des Fernabsatzvertrags gezahlten Beträge einschließlich der Lieferkosten.

Seite 1 2 »

Anzeige




Kommentare via facebook (beta)Was ist das?

TOP-THEMEN

FC Bayern enttäuscht auf Facebook

FC Bayern enttäuscht auf Facebook

Der FC Bayern München wollte seiner neuen Facebook-Aktion ordentlich Schwung verleihen. Und sorgte bei den Fans für einigen Unmut mehr
Apple bringt iPhone 5 im Sommer heraus

Apple bringt iPhone 5 im Sommer heraus

Das neue iPhone 5 will Apple im Sommer 2012 auf den Markt bringen. Die Produktion soll bereits angelaufen sein mehr

Shop-Award 2012

Auf einer hochkarätigen E-Commerce-Messe wie der "Internet World" darf ein hochkarätiger E-Commerce-Preis nicht fehlen. Jetzt können Sie sich bewerben. mehr

Facebook Workshop: Open Graph

Zeig mir, wer mich ausblendet

Zeig mir, wer mich ausblendet

Facebook Insights zeigt nicht an, wie viele Nutzer die Beiträge der eigenen Fanpage verborgen haben. Über die Graph-API kommt man dennoch an diese Informationen heran.

Wir zeigen, wie das geht


Newsletter

Zweimal täglich das Neueste aus Online-Marketing, E-Commerce, Online-Recht und Technik sowie topaktuelle Personalien. Jetzt kostenlos bestellen!

Umfrage

Eine aktuelle Studie von madvertise zeigt, dass Telekommunikationsunternehmen, Medien und Anbieter von FMCG-Produkten am meisten Geld in die Werbung auf Smartphones und Tablets stecken. Zugleich steigen die Investitionen in mobile Werbung an.

Wie stark investieren Sie in mobile Werbung?

Top 10 Artikel

Ausgabe 26

Internet World Business

Ausgabe 03/2012

Rakuten greift Amazon an

Der japanische E-Commerce-Kaiser Hiroshi Mikitani will auch in Deutschland an die Spitze weiterlesen
Apps richtig analysieren (Foto: istockphoto.com/Creativeye

Apps richtig analysieren

Wie lässt sich die Webanalyse auf mobile Apps übertragen und was es dabei zu beachten gilt mehr
Conversion-Optimierung mit Webanalyse (Foto: istockphoto.vom/mbortolino)

Conversion-Optimierung mit Webanalyse

Um die Schwachstellen eines Shops zu finden, müssen dessen Inhalte regelmäßig kontrolliert werden. Wie Händler ihr Monitoring verbessern können mehr
Tipps für intensivere Kundenbeziehungen (Foto: istockphoto.com/boryak)

Tipps für intensivere Kundenbeziehungen

Der Markt für Computerspiele wächst. Um davon zu profitieren, sollten Anbieter auch auf Mailmarketing setzen. So binden Sie Ihre Spieler mehr