Teil 2: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen
Hinweis auch bei 0900-Nummern?
Wenn Sie eine 0900-Nummer verwenden, trifft Sie diese Pflicht nicht. Bei diesen sogenannten Premium-Diensten sind weiterhin die Kosten für Anrufe aus dem deutschen Festnetz zuzüglich des Hinweises "Mobilfunkpreise ggf. abweichend" anzugeben.
Falscher Hinweis kann zu Bußgeld führen
Gemäß § 149 Nr. 13a TKG (in der Fassung ab 01.03.2010) handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 66a Satz 1, 2, 5, 6, 7 oder 8 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht. Bei Verstößen drohen gemäß § 149 Abs. 2 TKG Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Unser Tipp für Shopbetreiber
Wenn Sie den Informationstext mit dem Kostenhinweis neben einer von Ihnen verwendeten 0180-Nummer noch nicht angepasst haben, so sollten Sie dies jetzt dringend vornehmen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder und Abmahnungen von Mitbewerbern und qualifizierten Einrichtungen.
Ihr Ulrich Hafenbradl
E-Shop-Experte von www.trustedshops.de
Tim Schieferstein am 03.03.2010
Wie sieht es bei 0800 aus?
Wie sieht es bei 0800-Nummern aus? Sie sind ja nicht zwingend kostenlos, da einige Mobilanbieter dafür Gebühren erheben.
Peter am 02.03.2010
0180-2
Kann es sein, daß sie einen Teil vergessen haben? Sind denn bei der 0180-2 die maximalen Kosten von 60 Ct pro Anruf nicht auch anzugeben?
Torsten am 02.03.2010
Erweiterte Infopflichten für Servicenummern
"14 ct/min aus dem deutschen Festnetz.
Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min."
Reicht das oder müsste es nicht: "14 ct/min aus dem
deutschen Festnetz bzw. max. 42 ct/min. aus dem
deutschen Mobilfunknetz." heißen? Da bei Gesprächen
aus dem Ausland noch die Roaminggebühren hinzu kommen?