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Teil 2: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen

Hinweis auch bei 0900-Nummern?

Wenn Sie eine 0900-Nummer verwenden, trifft Sie diese Pflicht nicht. Bei diesen sogenannten Premium-Diensten sind weiterhin die Kosten für Anrufe aus dem deutschen Festnetz zuzüglich des Hinweises "Mobilfunkpreise ggf. abweichend" anzugeben.

Falscher Hinweis kann zu Bußgeld führen

Gemäß § 149 Nr. 13a TKG (in der Fassung ab 01.03.2010) handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 66a Satz 1, 2, 5, 6, 7 oder 8 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht. Bei Verstößen drohen gemäß § 149 Abs. 2 TKG Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Unser Tipp für Shopbetreiber

Wenn Sie den Informationstext mit dem Kostenhinweis neben einer von Ihnen verwendeten 0180-Nummer noch nicht angepasst haben, so sollten Sie dies jetzt dringend vornehmen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder und Abmahnungen von Mitbewerbern und qualifizierten Einrichtungen.

Ihr Ulrich Hafenbradl









E-Shop-Experte von www.trustedshops.de

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Kommentare

Tim Schieferstein am 03.03.2010

Wie sieht es bei 0800 aus?

Wie sieht es bei 0800-Nummern aus? Sie sind ja nicht zwingend kostenlos, da einige Mobilanbieter dafür Gebühren erheben.

Peter am 02.03.2010

0180-2

Kann es sein, daß sie einen Teil vergessen haben? Sind denn bei der 0180-2 die maximalen Kosten von 60 Ct pro Anruf nicht auch anzugeben?

Torsten am 02.03.2010

Erweiterte Infopflichten für Servicenummern

"14 ct/min aus dem deutschen Festnetz.
Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min."

Reicht das oder müsste es nicht: "14 ct/min aus dem
deutschen Festnetz bzw. max. 42 ct/min. aus dem
deutschen Mobilfunknetz." heißen? Da bei Gesprächen
aus dem Ausland noch die Roaminggebühren hinzu kommen?

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