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E-Shop-Tipp Abmahngefahr 0180-Nummern

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E-Shop-Tipp Abmahngefahr 0180-Nummern

Erweiterte Infopflichten für Servicenummern

Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte

Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte

Zum 01.03.2010 trat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, mit der die Informationspflichten für die Verwendung von 0180-Nummern erweitert werden. Wer diese Änderungen nicht beachtet, begibt sich in die große Gefahr von Abmahnungen und Bußgeldern.


Welche Änderungen müssen beachtet werden?

Die kostenpflichtigen 0180-Nummern werden von Onlinehändlern gerne und oft genutzt. Die Preise für diese Telefonnummern sind von der Bundesnetzagentur festgelegt. Bisher galt das aber nur für die Kosten aus dem deutschen Festnetz. Rief ein Kunde jedoch von einem Mobiltelefon aus an, waren damit erheblich höhere Kosten verbunden.

Diese Nummern wurden nun zunächst zum 1. März von "Geteilte-Kosten-Dienste" in "Service-Dienste" umbenannt.

Preisregulierung

Je nachdem, welche Ziffer nach der Vorwahl (0180) folgt, ist festgelegt, wie viel der Anrufer pro Minute bzw. pro Anruf zahlen muss

Nummernteilbereich Festnetzpreis
ct/min
Festnetzpreis
ct/Anruf
0180-1 3,9 -
0180-2 - 6
0180-3 9 -
0180-4 - 20
0180-5 14 -

Bisher reichte es, zum Beispiel neben eine 0180-5-Nummer zu schreiben: „14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend“.

Seit dem 01.03.2010 müssen Verwender dieser Telefonnummern aber nicht mehr darauf hinweisen, dass Mobilfunkpreise abweichend sind, sondern müssen explizit den Mobilfunkhöchstpreis angeben. Dieser wurde ebenfalls durch die Bundesnetzagentur festgelegt und beträgt für alle Nummern 42 ct/min.

Der Hinweis im oben genannten Beispiel muss seit dem 01.03.2010, also lauten:
"14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min."

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Kommentare

Tim Schieferstein am 03.03.2010

Wie sieht es bei 0800 aus?

Wie sieht es bei 0800-Nummern aus? Sie sind ja nicht zwingend kostenlos, da einige Mobilanbieter dafür Gebühren erheben.

Peter am 02.03.2010

0180-2

Kann es sein, daß sie einen Teil vergessen haben? Sind denn bei der 0180-2 die maximalen Kosten von 60 Ct pro Anruf nicht auch anzugeben?

Torsten am 02.03.2010

Erweiterte Infopflichten für Servicenummern

"14 ct/min aus dem deutschen Festnetz.
Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min."

Reicht das oder müsste es nicht: "14 ct/min aus dem
deutschen Festnetz bzw. max. 42 ct/min. aus dem
deutschen Mobilfunknetz." heißen? Da bei Gesprächen
aus dem Ausland noch die Roaminggebühren hinzu kommen?

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