Bewertung:
  • Currently 3/5 Stars.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

BGH: Im Zweifel bestellt ein Verbraucher

Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte

Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte

Für einen Händler ist die Abgrenzung, ob ein Unternehmer oder ein Verbraucher bestellt, nicht immer einfach. Allein die Lieferung an eine Firmenadresse ist kein ausreichendes Indiz. Der BGH entschied im Herbst 2009, dass nur dann von der Unternehmereigenschaft des Kunden auszugehen ist, wenn die dem Händler erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass der Kunde in Verfolgung seiner gewerblichen Tätigkeit handelt.

Besonders problematisch für viele Shopbetreiber ist die Einstufung von Kunden als Verbraucher oder Unternehmer bei sogenannten "Dual Use"-Produkten, wie auch der Ausgangsfall zeigt: Eine Rechtsanwältin aus Hamburg bestellte sich Lampen im Wert von 766 Euro im Internet. Liefer- und Rechnungsadresse war die Kanzleianschrift, bei der die Anwältin seinerzeit tätig war. Die klagende Rechtsanwältin sagte später, die Lampen seien für ihre Privatwohnung und wollte den Vertrag widerrufen. Der Händler wies den Widerruf der Klägerin zurück und meinte, als Unternehmerin stehe ihr kein Widerrufsrecht zu.

Im Zweifel bestellt ein Verbraucher

Der BGH entschied, dass grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen sei. Der Verbraucher trage zwar die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass nach dem von ihm objektiv verfolgten Zweck ein privates Geschäft vorliegt. Es folgt jedoch aus der negativen Formulierung des § 13 BGB, dass rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen sei. Etwas anderes gelte nur dann, wenn die konkreten Umstände eindeutig und zweifelsfrei auf die Verfolgung einer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit hinweisen.

Lieferadresse war die Kanzleianschrift

Die Angabe „Kanzlei Dr. B.“ verbunden mit dem hiervon abweichenden Namen der Klägerin als Rechnungsadresse sagt nach Ansicht des BGH aus der verständigen Sicht der Vertragspartners nicht eindeutig, ob es sich bei der Klägerin um eine dort tätige Rechtsanwältin oder um eine angestellte Kanzleimitarbeiterin handelt, so dass daraus ein gewerblicher Zweck nicht zweifelsfrei geschlossen werden könne.

Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn per Vorkasse von einem Firmenkonto gezahlt wird oder bei der Korrespondenz eine geschäftliche E-Mail-Adresse mit Firmensignatur benutzt wird. Leider beantwortet der BGH nicht die Frage, wann „eindeutige und zweifelsfreie“ Begleitumstände vorliegen, die zur Verneinung der Verbrauchereigenschaft führen.

Seite 1 2 »

Anzeige




Kommentare via facebook (beta)Was ist das?

TOP-THEMEN

FC Bayern enttäuscht auf Facebook

FC Bayern enttäuscht auf Facebook

Der FC Bayern München wollte seiner neuen Facebook-Aktion ordentlich Schwung verleihen. Und sorgte bei den Fans für einigen Unmut mehr
Apple bringt iPhone 5 im Sommer heraus

Apple bringt iPhone 5 im Sommer heraus

Das neue iPhone 5 will Apple im Sommer 2012 auf den Markt bringen. Die Produktion soll bereits angelaufen sein mehr

Shop-Award 2012

Auf einer hochkarätigen E-Commerce-Messe wie der "Internet World" darf ein hochkarätiger E-Commerce-Preis nicht fehlen. Jetzt können Sie sich bewerben. mehr

Facebook Workshop: Open Graph

Zeig mir, wer mich ausblendet

Zeig mir, wer mich ausblendet

Facebook Insights zeigt nicht an, wie viele Nutzer die Beiträge der eigenen Fanpage verborgen haben. Über die Graph-API kommt man dennoch an diese Informationen heran.

Wir zeigen, wie das geht


Newsletter

Zweimal täglich das Neueste aus Online-Marketing, E-Commerce, Online-Recht und Technik sowie topaktuelle Personalien. Jetzt kostenlos bestellen!

Umfrage

Eine aktuelle Studie von madvertise zeigt, dass Telekommunikationsunternehmen, Medien und Anbieter von FMCG-Produkten am meisten Geld in die Werbung auf Smartphones und Tablets stecken. Zugleich steigen die Investitionen in mobile Werbung an.

Wie stark investieren Sie in mobile Werbung?

Top 10 Artikel

Ausgabe 26

Internet World Business

Ausgabe 03/2012

Rakuten greift Amazon an

Der japanische E-Commerce-Kaiser Hiroshi Mikitani will auch in Deutschland an die Spitze weiterlesen
Apps richtig analysieren (Foto: istockphoto.com/Creativeye

Apps richtig analysieren

Wie lässt sich die Webanalyse auf mobile Apps übertragen und was es dabei zu beachten gilt mehr
Conversion-Optimierung mit Webanalyse (Foto: istockphoto.vom/mbortolino)

Conversion-Optimierung mit Webanalyse

Um die Schwachstellen eines Shops zu finden, müssen dessen Inhalte regelmäßig kontrolliert werden. Wie Händler ihr Monitoring verbessern können mehr
Tipps für intensivere Kundenbeziehungen (Foto: istockphoto.com/boryak)

Tipps für intensivere Kundenbeziehungen

Der Markt für Computerspiele wächst. Um davon zu profitieren, sollten Anbieter auch auf Mailmarketing setzen. So binden Sie Ihre Spieler mehr