Home / Wissen / E-Shop-Tipps /

Angaben im Impressum

Bewertung:
  • Currently 3/5 Stars.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Angaben im Impressum

Bei Fehlern drohen Abmahnungen

Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte

Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte

E-Shop-Tipp Jeder Onlinehändler ist verpflichtet, eine ausführliche Anbieterkennzeichnung bereitzuhalten. Diese dient dazu, den Verbraucher darüber zu informieren, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt. Fehlen in dieser Anbieterkennzeichnung Angaben, kann dies abgemahnt werden.

Das LG Hamburg hat entschieden, dass das Fehlen der Angabe des Vertretungsberechtigten sowie der Handelsregisterdaten (Registergericht und Registernummer) einen spürbaren Wettbewerbsverstoß darstellt.

Kein Geschäftsführer genannt

Die Antragsgegnerin bot Serviceleistungen rund um den Innenausbau von Räumen, insbesondere den Ladenausbau an. Sie betrieb eine eigene Website. In deren Impressum fanden sich jedoch weder Angaben hinsichtlich des Vertretungsberechtigten, des Handelsregisters noch zu der entsprechenden Handelsregisternummer. Die Antragstellerin erwirkte eine einstweilige Verfügung, wogegen die Antragsgegnerin Widerspruch einlegte.

Sie verteidigte sich mit dem Argument, dass ihre Website nur eine Werbeseite sei und deswegen gar kein Telemedium im Sinne des § 2 Abs. 1 TMG. Und selbst wenn man etwas anderes annehmen sollte, würde lediglich ein Bagatellverstoß vorliegen.

Das LG Hamburg folgte der Argumentation der Antragsgegnerin jedoch nicht und bestätigte die erlassene einstweilige Verfügung. Zunächst stellte das Gericht fest, dass auch die Werbeseite als Telemedium zu qualifizieren ist und daher auch hier die Impressumspflichten aus § 5 TMG greifen, sodass die Antragsgegnerin (eine GmbH) auch Angaben zu dem Vertretungsberechtigten sowie dem Handelsregister nebst zugehöriger Nummer bereithalten musste.

Seite 1 2 »

Anzeige



Kommentare via facebook (beta)Was ist das?

TOP-THEMEN

Button-Lösung kommt: Das müssen Sie wissen

Am 1.8.2012 tritt die "Button-Lösung" in Kraft, die Shopbetreibern weitere Pflichten auferlegt. Wir haben für Sie alles Wichtige zusammengefasst. mehr

Pinterest für Einsteiger

Pinterest ist nicht zu stoppen: Seit Monaten gilt die Pinnwand als der neue Trend in Sachen Social Media. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit sechs Quick-Steps vom neuen Hype profitieren. mehr
Social-Media-Händler

Ranking: Die erfolgreichsten Social-Media-Händler

Wer die beliebtesten US-Händler in den sozialen Netzwerken sind, lässt sich in diesem Top-250-Ranking auf einen Blick feststellen. mehr

Newsletter

Zweimal täglich das Neueste aus Online-Marketing, E-Commerce, Online-Recht und Technik sowie topaktuelle Personalien. Jetzt kostenlos bestellen!



Umfrage

Immer mehr Smartphones gibt es in deutschen Haushalten, folglich steigt auch die Zahl der mobilen Internetnutzer unaufhaltsam an. Rund ein Drittel von ihnen nutzt das Telefon auch zum schnellen Einkauf, das zeigt eine Umfrage des bvh. Womit kaufen Sie lieber ein, mit dem Smartphone oder einem Tablet?

Mit welchem Gerät kaufen Sie mobil ein?

Top 10 Artikel

Ausgabe 26

Internet World Business

Ausgabe 06/2012

"Wir freuen uns auf die Messe"

Am 27. und 28. März öffnet die Internet World in München ihre Tore für Fachbesucher weiterlesen
Apps richtig analysieren (Foto: istockphoto.com/Creativeye

Apps richtig analysieren

Wie lässt sich die Webanalyse auf mobile Apps übertragen und was es dabei zu beachten gilt mehr
Conversion-Optimierung mit Webanalyse (Foto: istockphoto.vom/mbortolino)

Conversion-Optimierung mit Webanalyse

Um die Schwachstellen eines Shops zu finden, müssen dessen Inhalte regelmäßig kontrolliert werden. Wie Händler ihr Monitoring verbessern können mehr
Tipps für intensivere Kundenbeziehungen (Foto: istockphoto.com/boryak)

Tipps für intensivere Kundenbeziehungen

Der Markt für Computerspiele wächst. Um davon zu profitieren, sollten Anbieter auch auf Mailmarketing setzen. So binden Sie Ihre Spieler mehr