Bei automatischen Bonitätsprüfungen drohen Bußgelder
24.11.2009 09:59 Ulrich Hafenbradl
Ulrich Hafenbradl, Gründer von Trusted Shops und E-Commerce-Experte
Die meisten Kunden bevorzugen den Kauf auf Rechnung. Die meisten Shopbetreiber finden diese Zahlungsart jedoch unattraktiv, da das Ausfallrisiko hier besonders hoch ist. Um dieses Risiko zu minimieren, ist eine Bonitätsprüfung unerlässlich. Technisch ist es mittlerweile möglich, Bonitätsprüfungen noch im Bestellprozess und für den Kunden unsichtbar durchzuführen.
Eine Onlinebonitätsprüfung schon vor Auswahl der Zahlungsart erscheint zunächst einmal äußerst praktisch, da so bereits die angezeigten Auswahlmöglichkeiten für die Zahlung vom Ergebnis der Prüfung abhängig gemacht werden können. So lassen sich nicht nur Zahlungsausfälle minimieren, man umgeht auch die unangenehme Situation, nachträglich die Zahlungsart ändern zu müssen, weil sich die Kreditwürdigkeit des Kunden in der anschließenden Bonitätsprüfung als kritisch erwiesen hat. Entsprechende technische Lösungen werden auch von mehreren Kreditauskunfteien bereits angeboten.
Was viele Shopbetreiber jedoch nicht zu wissen scheinen: Eine unsichtbare Onlinebonitätsprüfung ist datenschutzrechtlich nicht ohne Weiteres zulässig .
Fest im Datenschutzrecht verankert ist der sogenannte Grundsatz der Einwilligung. Dieser besagt, dass jede Datenerhebung und Datenverwendung, die nicht durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich erlaubt ist, nur mit Einwilligung des Betroffenen erfolgen darf. Auch vor einer Übermittlung von Daten an Dritte ist demnach grundsätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen einzuholen.
Wer einen Onlineshop betreibt, gibt regelmäßig Kundendaten an Dritte weiter. So ist es zur Erfüllung des Vertrages unerlässlich, Adressdaten an den Transportdienstleister weiterzugeben, damit dieser die Lieferung zustellen kann, oder aber Kontodaten an die Hausbank zu übermitteln, um bestimmte Zahlungsarten abzuwickeln.
In diesen Fällen ist eine Einwilligung des Kunden jedoch nicht erforderlich, da die Übermittlung von Daten zur Vertragserfüllung durch § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ausdrücklich legitimiert ist.
Corli am 25.11.2009
Unsichtbare Bonitätsprüfung
Die unsichtbare Bonitätsprüfung findet bei www.buch.de statt ohne das der Kunde etwas darüber erfährt. Ein Bekannter wunderte sich, dass ich alle Zahlungsmöglichkeiten bei einer Bestellung hatte während er nur auf Vorkasse beliefert werden sollte da er einen Schufaeintrag hat. Somit findet hier diese unsichtbare Bonitätsprüfung statt.