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Teil 2: Haftungsbeschränkungen und Erfüllungsort

5. Haftungsbeschränkungen

Haftungsbeschränkungen sind beim Handel mit Verbrauchern kaum noch möglich. Unzulässig sind zum Beispiel Beschränkungen bei Personenschäden oder im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 309 Nr. 7 BGB). Bei Klauseln zur Haftungsbeschränkung kommt es auf jedes Wort an. Will man eine solche in seine AGB aufnehmen, ist anwaltlicher Rat dringend erforderlich.

6. Erfüllungsort

Der BGH hat zwar klargestellt, dass es sich auch im Versandhandel nicht um eine Bringschuld, sondern eine so genannte Schickschuld handelt. Dennoch hat das LG Waldshut-Tiengen die Klausel „Erfüllungsort ist XY“ für unzulässig gehalten.

7. Gerichtsstandsvereinbarung

Eine Klausel wie „Gerichtsstand ist XY“ ist gegenüber Endverbrauchern unwirksam. Zulässig ist eine Gerichtsstandsvereinbarung zum Beispiel gegenüber Kaufleuten oder juristischen Personen (§ 38 ZPO). Häufig wird auch ein Gerichtsstand vereinbart, wenn der Vertragspartner "keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat".

Diese aus § 38 Abs. 2 ZPO stammende Formulierung tritt im Onlinehandel jedoch hinter europäischen Gesetzen zurück, wenn der Onlinevertrieb aktiv auf weitere EU-Länder ausgerichtet ist. In diesem Fall gilt: „Die Klage des anderen Vertragspartners gegen den Verbraucher kann nur vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.“ (Art. 16 Abs. 2 EuGVVO).

8. Salvatorische Klausel

In § 306 Abs. 2 BGB ist geregelt, dass im Falle der Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften treten. In vielen AGB findet man aber sogenannte "Salvatorische Klauseln", mit welchen entweder dieser Gesetzeswortlaut wiederholt wird (wodurch diese Klausel also überflüssig ist) oder mit welchen von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen wird, sodass diese salvatorische Klausel selbst unwirksam ist und deren Verwendung abgemahnt werden kann.

Unser Tipp für Shopbetreiber

Auch diese Liste zeigt, dass die Erstellung von AGB von einem Fachmann vorgenommen werden sollte. Sollten Sie feststellen, dass Sie eine oder mehrere dieser Klauseln in Ihrem Shop verwenden, benötigen Sie dringend anwaltlichen Rat, damit Ihnen keine teuren Abmahnungen drohen.

Ihr

Ulrich Hafenbradl

Ulrich Hafenbradl

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