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EuGH stärkt Googles Position im Adwords-Streit

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EuGH stärkt Googles Position im Adwords-Streit

Google haftet nicht für Markenrechtsverletzungen

EuGH erlaubt Adwords-Werbung mit Markennamen Foto: fotolia.com/Fontanis

Der europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Google nicht für Markenrechtsverletzungen haftet, die von Adwords-Kunden begangen werden, wenn sie mit fremden Marken in ihren Suchwortanzeigen werben.

Einige Firmen, darunter Louis Vuitton, hatten vor einem französischen Gericht geklagt, da sie der Auffassung waren, dass Google ihre Markenrechte verletze, indem es Werbetreibenden erlaube, die eigene Marke über fremde Markennamen in den Google Adwords zu bewerben. Das Gericht rief den Europäischen Gerichtshof an, um klären zu lassen, ob Google für die Verwendung von Markennamen als Keywords hafte. Dies sei nicht gegeben, urteilten die Richter heute.

Schließlich benutze Google den Markennamen nicht, um sich oder seine eigenen Produkte zu bewerben. Deshalb könne das Unternehmen nicht dafür haftbar gemacht werden. Stattdessen müssten Unternehmen, deren Markennamen von einem Konkurrenten benutzt werden, gegen diesen juristisch vorgehen.

Offen geblieben ist jedoch die Frage, ob Google eine Kontrollmöglichkeit der eingestellten Anzeigen hat. Sollte dies der Fall sein, so könnte Google dennoch für einen Verstoß gegen das Markenrecht haftbar gemacht werden.


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