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Zwei gleichnamige Unternehmen und eine Domain

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Zwei gleichnamige Unternehmen und eine Domain

Wie sich die Verwechslungsgefahr minimieren lässt

Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin

Dr. Iris Eckert, Rechtsanwältin

Wussten Sie, dass das Handelsunternehmen Peek & Cloppenburg KG zwei Mal existiert? Während ein Bekleidungshaus in Hamburg sitzt, befindet sich das zweite in Düsseldorf. Obwohl beide Unternehmen seit langem friedlich koexistieren, kam es zu Schwierigkeiten, als beide Unternehmen Webdomains und E-Mailadressen anmeldeten und nutzten, denn diese sind über die Grenzen ihres jeweiligen Wirtschaftsraums hinaus wahrnehmbar.

Beide Unternehmen hatten zuvor friedlich nebeneinander bestanden und sich an die Abrede gehalten, wonach das Bundesgebiet in zwei Wirtschaftsräume aufgeteilt sein sollte. Das Unternehmen aus Hamburg agierte ausschließlich in Norddeutschland, das Unternehmen aus Düsseldorf bediente das übrige Bundesgebiet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun mit Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 174/07, zu entscheiden, ob die Unternehmen die jeweils angemeldeten Domainnamen und E-Mailadressen für sich nutzen dürfen und ob über die Websites Werbebeilagen verbreitet werden dürfen, die lediglich mit „Peek & Cloppenburg“ gekennzeichnet sind.

Nach der Auffassung des BGH steht die Nutzung der Domainnamen und E-Mailadressen dem jeweiligen Unternehmen aufgrund des Unternehmensnamens zu. Jedoch muss zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr der aufklärende Hinweis auf das andere Unternehmen auf der jeweiligen Homepage angebracht sein. Ein aufklärender Hinweis ist auch auf Werbebeilagen sowie auf Websites, die erhöhte Aufmerksamkeit auf sich ziehen, erforderlich.

Das Düsseldorfer Unternehmen, welches behauptet, das ältere unter der Firmierung „Peek & Cloppenburg“ agierende Unternehmen zu sein, kann keine vorrangigen Rechte aufgrund seines Alters beanspruchen. Vielmehr folgt aus der seit rund 40 Jahren bestehenden Koexistenz die Gleichrangigkeit beider Unternehmen. Domainname und E-Mailadresse stehen daher dem Unternehmen zu, welches die Registrierung zuerst vorgenommen hat.

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