Abmahnrecht von Mehrheit abgelehnt
Der Missbrauch des wettbewerbsrechtlichen Instruments der Abmahnung ist ein Thema, dass die Onlinehändler wie kaum ein anderes bewegt. Im Durchschnitt haben die Shopbetreiber in den vergangenen drei Jahren zwei Abmahnungen erhalten. Als Grund für die Abmahnungen nannten die Händler am häufigsten Verstöße gegen die Verbraucherinformationspflichten.
Nach Meinung der Händler werden Abmahnungen in 79 Prozent der Fälle eingesetzt, um leicht Geld zu verdienen. In 40 Prozent der Fälle geht es aus Sicht der Händler darum, Wettbewerber zu behindern und nur in 21 Prozent der Fälle werden Abmahnungen nach Einschätzung der Händler aus einem berechtigten Interesse an der Beseitigung eines Rechtsverstoßes ausgesprochen.
Mehr als die Hälfte der Onlinehändler (52 Prozent) geben an, dass die Abmahnungen, die sie erhalten haben, für ihr Geschäft gravierende Folgen hatten: Bei rund 42 Prozent der Händler entstand ein erheblicher finanzieller Schaden und für 10 Prozent der Verkäufer war dieser Schaden sogar existenzbedrohend.
Die Händler sind sich einig: 93 Prozent sind der Auffassung, dass das Abmahnrecht in seiner heutigen Form nicht geeignet ist, Missbräuche des Instruments der Abmahnung wirksam zu verhindern und deshalb angepasst werden muss.
Große Übereinstimmung besteht auch darin, welche Veränderungen vorgenommen werden sollten. 85 Prozent der Händler sprechen sich für eine Reduzierung der ersatzfähigen Kosten für eine Abmahnung aus – zumindest für die Erstabmahnung eines (vermeintlichen) Rechtsverstoßes. Zudem plädieren 64 Prozent der Verkäufer für eine Einschränkung des Kreises der Abmahnberechtigten.