EuGH stärkt Googles Position im Adwords-Streit
Google haftet nicht für Markenrechtsverletzungen
23.03.2010 11:29 dah
Der europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Google nicht für Markenrechtsverletzungen haftet, die von Adwords-Kunden begangen werden, wenn sie mit fremden Marken in ihren Suchwortanzeigen werben.
Einige Firmen, darunter Louis Vuitton, hatten vor einem französischen Gericht geklagt, da sie der Auffassung waren, dass Google ihre Markenrechte verletze, indem es Werbetreibenden erlaube, die eigene Marke über fremde Markennamen in den Google Adwords zu bewerben. Das Gericht rief den Europäischen Gerichtshof an, um klären zu lassen, ob Google für die Verwendung von Markennamen als Keywords hafte. Dies sei nicht gegeben, urteilten die Richter heute.
Schließlich benutze Google den Markennamen nicht, um sich oder seine eigenen Produkte zu bewerben. Deshalb könne das Unternehmen nicht dafür haftbar gemacht werden. Stattdessen müssten Unternehmen, deren Markennamen von einem Konkurrenten benutzt werden, gegen diesen juristisch vorgehen.
Offen geblieben ist jedoch die Frage, ob Google eine Kontrollmöglichkeit der eingestellten Anzeigen hat. Sollte dies der Fall sein, so könnte Google dennoch für einen Verstoß gegen das Markenrecht haftbar gemacht werden.
Stefan Geidies am 23.03.2010
Ist das korrekt recherchiert?
Auch meines Erachtens geht es in diesem Urteil um die Mitschuld von Google, wenn ein Werbender Markenrecht verletzt. Dem ist offensichtlich nicht so. Aber deshalb ist der "Rückschluss", dass Werbung mit Konkurrenzmarken ab sofort zulässig ist, doch reichlich gewagt...
Martin Steinlebens am 23.03.2010
Irreführende Headline
Was soll denn diese irreführende Headline?? Das Urteil besagt, dass Google in Fällen der Buchung von Konkurenz-Keywords nicht in die Haftung genommen werden kann, sondern die Bucher direkt angegangen werden müssen. Ein juristischer Keyword-Freifahrtschein sieht wohl anders aus.