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Preisparitätsregeln bei Amazon

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Preisparitätsregeln bei Amazon

Amazon im Visier des Bundeskartellamts

Amazon im Visier des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt reagiert auf die Preisparitätsregel bei Amazon. Die Bundesbehörde prüft derzeit, ob ein Verfahren gegen den Onlinehändler eingeleitet werde.

Auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs soll sich jetzt mit den neuen Geschäftsregeln von Amazon befassen. Das berichtet die Wirtschaftswoche. Laut des Wirtschaftsmagazins habe das Unternehmen bisher keine klare Stellungnahme abgegeben, sondern verweise darauf, dass es Preisvorgaben auch in den USA und anderen europäischen Märkten gebe.

Im März hatte Amazon seine Geschäftsregeln für den Marktplatz, auf dem gewerbliche Onlinehändler Waren anbieten, geändert. Demnach müssen Onlinehändler auf der Amazon-Plattform ihre Waren günstiger oder ebenso günstig wie auf allen anderen benutzten Marktplätzen anbieten. Stichtag für die neue Regelung war der 31. März. Eine Übergangsfrist wurde den Onlinehändlern bis 1. Mai eingeräumt.


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