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Facebook will weiter gegen studiVZ vorgehen

Facebook will weiter gegen studiVZ vorgehen

Facebook prüft weitere gerichtliche Schritte gegen studiVZ. Das Kölner Landgericht hatte die Klage des Netzwerks abgelehnt, das dem deutschen Konkurrenten studiVZ "unlautere Nachahmung" vorgeworfen hatte.

Das Gericht begründete die Ablehnung der Klage damit, dass trotz einer Ähnlichkeit der Websites keine "Herkunftstäuschung" vorliege (Aktenzeichen: 33 O 374/08). StudiVZ versuche nicht, Usern vorzuspielen, sie befänden sich bei der Konkurrenz. Ein wichtiger Faktor sei, dass beim Start des deutschen Netzwerks im November 2005 Facebook hierzulande gar nicht bekannt gewesen sei. Erst mit seiner deutschen Version, die im März vergangenen Jahres online ging, richte sich der Dienst explizit auch an Nutzer in Deutschland.

Facebook zeigte sich enttäuscht: "Wir evaluieren nächste Optionen und Rechtsmittel, einschließlich einer Berufung", teilte das Unternehmen mit. Facebook hatte der Holtzbrinck-Tochter vorgeworfen, seinen Quellcode sowie das grundsätzliche Design kopiert zu haben. "Wir setzen unsere Maßnahmen dagegen vor deutschen Gerichten fort, wenn angebracht, und vor dem US-Bundesgericht, wo unsere Maßnahmen andauern. Wir sind zuversichtlich, dass eine gerichtliche Entscheidung, die generell ein systematisches unerlaubtes Kopieren von Technologie, Website und Code eines anderen Innovatoren erlaubt, nicht haltbar sein wird – in Deutschland, in Europa und in den USA."


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Kommentare

Mike Bockwurst am 23.06.2009

Richtigstellung StudiVZ ist ein Betrüger

Ich glaube da haben einige die Vorberichte nicht gelesen.

Im StudiVZ Quellcode sind viele Stellen, wo statt StudiVZ -> Facebook steht. Der halbe Quellcode ist in Englisch kommentiert, selbst diese Kommentare sind eins zu eins von Facebook geklaut. Hat doch Facebook schon vor Monaten offengelegt, dass dreist der Quellcode kopiert wurde, warum das allerdings nicht vor Gericht bestand hatte, ist mir ein Rätsel.....

René Hartmann am 19.06.2009

Facebook vs. StudiVZ

Da ist überhaupt nichts verwunderlich. Wenn ein Unternehmen ein "VZ" im Namen hat, ist eine "Herkunftstäuschung" zumindest denkbar, also dass das Unternehmen für einen StudiVZ-Ableger gehalten wird. Bei StudiVZ vs Facebook ist das aber nicht der Fall.

Klaus Heuer am 17.06.2009

Facebook vs. StudiVZ

Manche Gerichtsentscheidungen sind doch mehr als verwunderlich.
Auf der einen Seite liegt lt. Kölner Landgericht, im vorliegenden Fall "keine unlautere Nachahmung vor" - trotz "nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten".

Im letzten Jahr führten jedoch angebliche Ähnlichkeiten zu "einstweiligen Verfügungen" gegen Unternehmen, die ein "VZ" im Domain-Namen haben, die u.a. vom Kölner Landgericht bestätigt wurden.
Ich denke, Facebook sollte sich nicht beirren lassen und den juristischen Weg fortführen.

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