Deutsche Telekom startet Online-Bildagentur Polylooks
03.06.2009 16:41 tga
Bei Polylooks können sich Profi- und engagierte Hobbyfotografen austauschen und ihre Bilder zum Kauf anbieten. Abnehmer sind Verlage, Werbe- und PR-Agenturen, Unternehmen und Privatpersonen.
Neben einem Mediastore für Bilder und Illustrationen bietet das Portal ein Online-Fotomagazin sowie eine Public-Beta-Version der Community, in der sich Fotobegeisterte untereinander austauschen können. "Mit Polylooks ergänzen wir unsere innovativen Produkte rund um digitale Medien und Fotodienstleistungen - einem integralen Bestandteil unserer Strategie für vernetztes Leben und Arbeiten", so Harald Eisenächer, Segmentvorstand Personal & Social Networking der Deutschen Telekom.
Eine Standardlizenz kostet je nach Auflösung zwischen einem und fünfzehn Euro. Eine Merchandise-Lizenz kostet 50 Euro. Sie erlaubt die Verwendung des betreffenden Bildes als wesentlichen Bestandteil eines kommerziell verwerteten Produktes.
Hauke Haien am 04.06.2009
Bildrechte
@Linakoo: Ihr Zitat ermöglicht der Telekom, die Fotos auf der Website zu zeigen, was Zweck der Übung zu sein scheint. Dort steht nicht, dass der Fotograf seine Bildrechte abtritt. Er räumt nur die Nutzung im Rahmen des Portals ein. Irgendwelche Juristen hier?
Linakoo am 04.06.2009
Und den Absoluten Nutzervorteil hat die Telekom. Gratulation.
5.1 Der Nutzer räumt der Deutschen Telekom an den gemäß Ziffer 3.2 eingestellten Inhalten das nicht ausschließliche, weltweite, inhaltlich und nach Abrufmengen unbegrenzte, unwiderrufliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die von ihm eingestellten Inhalte vollständig oder in Auszügen im Rahmen des Bildportals zum Zwecke der Veröffentlichung, öffentlichen Zugänglichmachung und Bewerbung des Bildportals (z.B. Print-/Internet-/TV-Werbung) zu nutzen. Für die nach Ziffer 3.2 eingestellten Texte gilt die Rechteübertragung zeitlich unbeschränkt. Für das Bildmaterial ist die Rechteübertragung auf die Laufzeit dieser Vereinbarung beschränkt; die bis dahin erfolgte Rechteübertragung wird hiervon nicht berührt.