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eco: Gesetz gegen Kinderpornos nicht beschlussreif

eco: Gesetz gegen Kinderpornos nicht beschlussreif

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen ist wegen gravierender Mängel nicht beschlussreif. Dieses Fazit zieht der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco nach der öffentlichen Anhörung, die heute im Bundestag stattfand.

Zu den Ergebnissen der heutigen öffentlichen Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" erklärt Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco: "In ihrer überwiegenden Mehrheit waren die zur heutigen Anhörung geladenen Sachverständigen so wie wir der Ansicht, dass das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz gravierende Mängel hat und so nicht beschlussreif ist."

Die Schwachstellen seien zahlreich und komplex, bis hin zu begründeten Zweifeln, ob der Entwurf überhaupt verfassungsgemäß sei. Die Internetsperren werfen "eine Vielzahl schwieriger Fragen auf, die unbedingt klar geregelt werden müssen. Der Gesetzgeber sollte deshalb vom Gesetz in der jetzigen Form Abstand nehmen." Wie der Bitkom fordert auch der eco, ein Spezialgesetz zu erlassen und die Änderungen nicht ins Telemediengesetz einzuarbeiten.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) kritisiert vor allem die neu aufgenommene Regelung, dass jeder Aufruf kinderpornografischer Webadressen an die Staatsanwaltschaften übermittelt werden kann und dabei auch Zufallsbesucher kriminalisiert werden könnten.

Wie denken Sie darüber? Ist die Sperrung von Websites das richtige Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie?


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