Regierung einigt sich auf Gesetz gegen Kinderpornos
16.06.2009 15:57 tga
Union und SPD haben sich auf einen Entwurf für das geplante Gesetz gegen Kinderpornografie verständigt: Ein Kontrollgremium soll die Sperrlisten des BKA auf Korrektheit überprüfen. Nutzerdaten sollen nicht erfasst werden.
Es soll nach dem Prinzip "Löschen vor Sperren" verfahren werden, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Eine Kinderporno-Seite wird dann gesperrt, wenn alle anderen Maßnahmen nicht "in angemessener Zeit" zum Erfolg führen. Die Provider sollen zunächst aufgefordert werden, die Seiten aus dem Netz zu nehmen.
Bei Providern im Ausland muss das Bundeskriminalamt dazu über die dortigen Polizeibehörden gehen. Erst wenn die Seite nicht entfernt wird, wird sie gesperrt. Die vom Bundeskriminalamt zu erstellende Sperrliste soll von einem unabhängigen Gremium kontrolliert und der Erfolg der Maßnahmen nach zwei Jahren überprüft werden.
Gestrichen wurde der Passus, wonach jeder Klick auf eine kinderpornografische Seite automatisch an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden kann. Personenbezogene Daten von Nutzern einschlägiger Internetseiten, die auf die sogenannte "Stoppschild"-Seite geleitet werden, sollen auch nicht gespeichert werden.
„Wir tragen dieses Gesetz mit, weil es ein Signal gegen besonders abscheuliche Verbrechen ist und gleichzeitig den Providern die notwendige Rechtssicherheit gibt“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Die Bundesregierung habe den Vorschlag der Hightech-Branche umgesetzt und schafft ein eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Web.
Zudem werde in dem Gesetz unterstrichen, dass die Blockierung nur gegen Kinderpornografie eingesetzt werden dürfe. „Damit wird Forderungen Einhalt geboten, aufwendige Zugangssperren künftig auch gegen einfache Rechtsverstöße im Web einzusetzen“, so Scheer. Der Gesetzentwurf ist am Donnerstag Thema im Bundestag.
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