Nachbesserungen am Gesetz gegen Kinderpornos gefordert
26.05.2009 11:47 tga
"Wir brauchen möglichst bald ein Gesetz gegen Kinderpornografie im Web, damit die Unternehmen eine sichere Rechtsgrundlage für die Sperrung der Seiten haben", sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Der vorliegende Gesetzentwurf müsse jedoch kurzfristig nachgebessert werden.
In das Gesetz müsse eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten aufgenommen werden. „Mit umfangreichen technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen werden die Provider für die Umsetzung sorgen. Das geht nicht von heute auf morgen“, so Scheer. Ein klarer Zeitplan bewirke, dass möglichst alle die Blockierung im gleichen Zeitraum einrichten. Unklar ist aus Sicht des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, warum staatliche Internet-Anbieter wie Bibliotheken und Universitäten von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Am morgigen Mittwoch findet zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt, zu der zahlreiche Experten geladen sind.
Zudem favorisiert der Verband ein eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet. Die aktuell diskutierte Variante, die Sperre im Telemediengesetz zu regeln, ist aus Sicht des Verbandes nicht optimal: „Die umfangreichen, speziellen Regelungen gegen Kinderpornografie sollten nicht in einem allgemeinen Regelwerk wie dem Telemediengesetz untergebracht werden“, sagt der Bitkom-Präsident. Mit einem eigenständigen Gesetz lasse sich die Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen. Damit könne auch deutlich gemacht werden, dass Zugangs-Sperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Webinhalte eingesetzt werden sollen.
Kritisch sieht der Verband die neu aufgenommene Regelung, dass jeder Aufruf kinderpornografischer Web-Adressen an die Staatsanwaltschaften übermittelt werden kann. Manche Surfer rufen etwa über Spam-E-Mails oder Schadprogramme unbeabsichtigt solche Adressen auf. Auch Nutzer ohne pädophile Neigungen könnten so verdächtigt werden. „Wir müssen dafür sorgen, dass gezielt jene ausfindig gemacht werden, die bewusst auf Kinderpornografie zugreifen“, fordert Scheer. „Der einmalige Aufruf einer gesperrten Web-Adresse ist dafür noch kein eindeutiges Indiz.“ Ziel müsse sein, Zufallsbesucher solcher Seiten durch ein staatliches Stoppschild abzuschrecken, ohne sie generell zu kriminalisieren.
Wie denken Sie darüber? Ist die Sperrung von Websites das richtige Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie?
franz.wanner am 26.05.2009
Nachbesserungen am Gesetz gegen Kinderpornos gefordert
eigentlich müßig überhaupt zu kommentieren...
Alle sind dafür, doch keiner will etwas tun. Moral oder Recht, worum geht es?
Wenn man aber Maßnahmen ergreift, sollte es keine Ausnahmen geben. Wenn der Staat aber Regulierungen verordnet, sich selber mit seinen nachgeordneten Einrichtungen (aus Kostengründen?) ausnimmt, ist dies keine Nebensächlichkeit... eher Unrecht, da aber kein "Recht" gebrochen wird, zumindest verachtenswert. Das meint jede einzelne beteiligte Person und auch jeden einzelnen beschließenden Politiker.
Insgesamt ist die Delegierung und Haftung zur Durchsetzung von bestehendem Verbot auf Dritte sowieso bedenklich, nein sogar falsch!
Wenn ich etwas "sperre", muß ich es vorher "identifizieren". Hier hätte also eine Meldepflicht der Provider genügt und der Staat hätte als Staat agieren können. So aber sind die Tore weit auf für subjektive Empfindungen und Deklarationen - verbunden mit jedweder Zensurmacht.
Würde ich in Haftung genommen, würde ich auch lieber überreagieren als nachlässig sein...
Bald wird es Grenzfälle geben, wo Objekt und Mißbrauchmöglichkeit verschwimmen. Man kann mit Altarkerzen auch jemanden erschlagen, sollte man die verbieten? ich denke nur an viele private Urlaubsfotos und deren Ausdeutungsmöglichkeit...
Michael OH am 26.05.2009
Anmerkung zum Kommentar von Daniel
Daniel, Du hast da was MISverstanden.
KEINER, aber auch wiklich KEINER/KEINE ist gegen ein solches Verbot.
Es ist nur entscheident WIE es gemacht und durchgeführt wird.
Lass uns doch alle eine Gesetz machen gegen Kinderpornographie im Internet
und schon wird keiner mehr meckern.
Was Leute wie ich bemängeln ist die Tatsache, dass durch eine Telemediengesetz-Änderung die Möglichkeit einer Zensur leichter gegeben ist, wie bisher.
Ich will Dir das kurz erklären:
Dadurch kann das BKA "verdächtige" Webseiten in einen Index eintragen. Wir würden nicht einmal was davon erfahren, da keiner von uns Bürger Einsicht auf den Index kriegt. Alles im Index ist aus dem Web ausgeschlossen. Wir alles wissen ja, "verdächtig" kann vielen sein und bedeuten.
Also:
Nur dieses Verfahren und die darin entstandene Möglichkeit einer Zensur wird angeprangert, NICHT jedoch das Verbot der Kinderpornographie im Web im Allgemeinen.
Daniel Schmidt am 26.05.2009
Sperrung von Webseiten
Die Sperrung ist das einzig effektive Mittel.
Ein gesondertes Gesetz für das "Web" ist nicht erforderlich. Kinderpornografie ist bereits verboten! Und das ist gut so, genauso wie das klassische Geld-Glücksspiel.
Beispiel: Was es am Zeitungsständer nicht gibt, hat auch im Web nichts zu suchen und muss verfolgt und auch gesperrt werden, insbesondere auch Hardcore.
Der Staat hat eine Führsorgepflicht gegenüber unseren Kindern.
Das sich einige dagegenstellen kann ich nicht nachvollziehen.