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Fünf gegen Kinderpornos

Fünf gegen Kinderpornos

Ursula von der Leyen hat sich mit ihrem Vorschlag zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Web durchgesetzt

Sieg für Ursula von der Leyen: Fünf deutsche Internetanbieter wollen rund 1.000 Internet-Adressen mit kinderpornografischen Inhalten sperren. Der Vorstoß sorgt unter Internetexperten für heftige Kritik.

"404 - File not found" - auf diese Fehlermeldung könnten Internet-Nutzer, die versuchen, auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu surfen, in Zukunft öfter erhalten. Denn die fünf Internet-Anbieter Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Alice/Hansenet, Kabel Deutschland und Telefonica/O2 wollen an diesem Freitag einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt unterschreiben, der sie verpflichtet, eine täglich aktualisierte Liste mit rund 1.000 Websites zu sperren. Damit würden rund 75 Prozent der deutschen Internet-Nutzer von derartigen Online-Angeboten ausgesperrt, heißt es. Die gesperrten Seiten verzeichnen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums täglich bis zu 450.000 Zugriffe.

Unter Internetexperten ist von der Leyens Vorstoß schon seit Monaten heftig umstritten. Alvar Freude, Internet-Experte und Mitglied im Vorstand des Fördervereins Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG) erklärt: "Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornographie sind wirkungsloser Aktivismus zu Wahlkampf-Zeiten. Web-Server, die Bilder und Filme von Kindesmissbrauch verbreiten, lassen sich einfach aufspüren und abschalten – die meisten stehen in den USA und Westeuropa. Auf den bekannten Sperrlisten aus den skandinavischen Ländern, der Schweiz und Australien sind mehrere Dutzend Webseiten zu finden, deren Server in Deutschland stehen und die genau lokalisiert werden können. Die Bundesregierung und das BKA müssen sich fragen lassen, warum es ihnen trotz Kenntnis bisher nicht gelungen ist, diese abzuschalten."

Der Chaos Computer Club (CCC) ist der Auffassung, die Ausblendung problematischer Inhalte schütze nur die Täter: "In der aktuellen Diskussion kommt nach Ansicht des CCC die tatsächliche Strafverfolgung der Täter viel zu kurz. Da es sich bei den sogenannten 'problematischen Inhalten' um Dokumentationen realer Verbrechen an Kindern handelt, muss dies der eigentliche Fokus staatlichen Handelns sein. Eine Ausblendung problematischer Inhalte durch Sperrverfügungen wie von Frau von der Leyen vorgeschlagen würde bedeuten, dass die Taten und die Täter der Wahrnehmung und auch der Strafverfolgung entzogen werden. Staatliche Defizite bei der Verfolgung dieser Straftaten löst man aber nicht dadurch, dass man die Darstellung der Delikte ausblendet", kommentiert CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.

Lob bekommt die Bundesfamilienministerin hingegen vom Branchenverband BITKOM. Verbandspräsident August-Wilhelm Scheer bewertet die Sperre als Erfolg: "Zugangshürden sind ein wichtiger Teil der Maßnahmen gegen solche Verbrechen. Zwar können die Sperren mit etwas Geschick und krimineller Energie umgangen werden“, sagt Scheer, aber „wir erschweren den Zugang, indem wir potenziellen Nutzern von Kinderpornografie ein Stoppschild zeigen. Politik und Wirtschaft stellen klar, dass sie diese Form schwerster Verbrechen besonders ächten.“

Was glauben Sie: Schützt eine Sperrliste Kinder vor neuen Gewaltverbrechen? Stimmen Sie hier ab.


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Kommentare

zensursel.de am 17.04.2009

Pressemeldung: AK Zensur zu Internet-Sperren

http://blog.odem.org/2009/04/pressemeldung-ak-zensur.html

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