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Berliner Verwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig

Big-Brother-Plakat

Berliner Richter geben Big Brother keine Chance

Big Brother's watching you? Zumindest nicht so, wie die Bundesregierung es gerne hätte. Denn die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile setzten vor Gericht durch, Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden nicht ohne Anlass aufzeichnen zu müssen.

Schlappe für die Bundesregierung: Wie ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (AZ: VG 27 A 331.08) ergab, müssen die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile zumindest vorläufig Kundenkontakte und Bewegungen nicht ohne konkreten Anlass aufzeichnen. Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bezeichneten die Berliner Richter als verfassungswidrig und begründeten ihre Auffassung damit, dass sie Reseller ohne eigenes Netz seien. Das Ergebnis: Kunden von Talkline, Debitel und Klarmobil können ihre Verbindungsdaten mit dem Rechnungsversand löschen lassen.

Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es auch von Hansenet. Der Internet-Provider will vor dem Verwaltungsgericht Köln erwirken, IP-Adressen seiner Kunden nicht länger als fünf Tage speichern zu müssen.


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