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Kostenloses Whitepaper des BVDW zur datenschutzkonformen Webanalyse

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Kostenloses Whitepaper des BVDW zur datenschutzkonformen Webanalyse

Das müssen Sie bei der Webanalyse beachten

 
Das müssen Sie bei der Webanalyse beachten
(Foto: Fotolia / Eisenhans)

Noch immer besteht große Unsicherheit über die rechtliche Handhabung von Webanalyse-Tools. Jetzt hat der Bundesverband für Digitale Wirtschaft (BVDW) ein Whitepaper für Websitebetreiber veröffentlicht, das Klarheit in puncto datenschutzkonformer Webanalyse schaffen soll.

Das aktuelle "Whitepaper Webanalyse und Datenschutz" der Unit Search im BVDW informiert Betreiber von Websites in einer umfangreichen Übersicht, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen sie in Deutschland beachten müssen.

"Immer noch denken viele Website-Verantwortliche, dass der Einsatz von Google Analytics oder anderen Webanalyse-Tools gegen bestehende Gesetze verstößt", erklärt Christian Vollmert (luna-park), Leiter der Unit Search im BVDW - und betont: "Dem ist nicht so, das gilt es klar herauszustellen. Wenn man die entsprechenden Vorgaben berücksichtigt, ist die Verwendung offiziell zugelassen."

Mit dem Whitepaper richtet sich der Verband an alle Webseitenbetreiber, die Google Analytics oder andere Webanalyse-Tools verwenden und datenschutzkonform betreiben wollen. Hier bietet die Unit Search einen Überblick über die korrekte Anwendung des Datenschutzrechts hinsichtlich Einwilligung, Hinweispflicht, Anonymisierung und Pseudonymisierung sowie Widerspruch und Datenlöschung.

Eine Checkliste des BVDW bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen:
 

  • Haben Sie auf Ihrer Webseite eine Datenschutzerklärung eingebunden, in welcher der Nutzer über Art und Umfang der Erhebung seiner Daten aufgeklärt wird?
  •  Ist sichergestellt, dass die Datenschutzerklärung jederzeit abrufbar ist?
  • Wird in dieser Erklärung auf die Verwendung von Webanalyse-Diensten (z.B. Google Analytics) hingewiesen?
  • Wird auf die Widerspruchsmöglichkeit (Plug-in) hingewiesen?
  • Haben Sie einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Webanalyse-Dienst abgeschlossen?
  • Beinhaltet der Vertrag alle wesentlichen Regelungen im Sinne des § 11 Abs. 2 BDGS?
  • Ist bei der Verwendung von Google Analytics der Trackingcode um die Funktion „anonymizeIp“ ergänzt?
  • Haben Sie personenbezogene Daten, die vor der Umsetzung dieser Anforderungen erhoben wurden, gelöscht?
  • Haben Sie sichergestellt, dass bei der Verwendung von pseudonymen Nutzungsdaten keine Zusammenführung mit eventuell vorhandenen personenbezogenen Daten erfolgen kann (Trennung)?
  • Haben Sie, für den Fall der erforderlichen Einholung einer Einwilligung sichergestellt, dass diese protokolliert wird und für den Nutzer jederzeit abrufbar ist?

Das vollständige Whitepaper bietet der BVDW kostenlos zum Download an.


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