Bewertung:
  • Currently 3/5 Stars.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Twittern im Arbeitsverhältnis

3. Inhalt der Tweets

Für die Zulässigkeit der getwitterten Inhalte gelten keine rechtlichen Besonderheiten. Ähnlich wie bei Blogs und Forenbeiträgen dürfen Tweets nicht beleidigend oder sonst Weise rechtswidrig sein. Wird in einem Tweet eine vergleichende Werbung vorgenommen, müssen die Anforderungen aus § 6 UWG eingehalten sein. Werden Tatsachen behauptet, müssen diese wahr sein. Meinungsäußerungen dürfen jedenfalls die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten.

4. Spam-Verbot

Bekanntlich bedarf die Werbung per elektronischer Post der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Adressaten (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG). Wer daher von der Möglichkeit Gebrauch macht, an andere Twitter-Nutzer Direktnachrichten zu senden, muss sich bewusst sein, dass er dafür vorab eine Einwilligung eingeholt haben muss, wenn seine Nachricht Werbung enthält. Schon die erste Nachricht kann als Spam gewertet werden.

5. Twittern im Arbeitsverhältnis

Immer wieder für Meldungen sorgen in letzter Zeit Berichte über twitternde Arbeitnehmer. Hier ist zwischen der privaten Nutzung von Twitter durch den Arbeitnehmer und der betrieblichen Nutzung zu unterscheiden.

Für die private Nutzung gilt nichts anderes, als für die Nutzung von E-Mails und anderen sozialen Netzwerken beziehungsweise des Internets allgemein. Arbeitgebern ist zu raten, etwa durch eine Betriebsvereinbarung Klarheit zu schaffen. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, ist jedenfalls denkbar, dass Abmahnungen und im Extremfall sogar fristlose Kündigungen für den übermäßigen Gebrauch sozialer Netzwerke ausgesprochen werden können.

Auch bei einer beruflichen Nutzung ist es empfehlenswert, den twitternden Mitarbeitern durch eine geeignete Policy die Rahmenbedingungen des Twitter-Einsatzes vorzugeben.

Der Leitfaden steht kostenlos zum Download bereit.

Seite « 1 2

Anzeige



Kommentare via facebook (beta)Was ist das?

TOP-THEMEN

Button-Lösung kommt: Das müssen Sie wissen

Am 1.8.2012 tritt die "Button-Lösung" in Kraft, die Shopbetreibern weitere Pflichten auferlegt. Wir haben für Sie alles Wichtige zusammengefasst. mehr

Pinterest für Einsteiger

Pinterest ist nicht zu stoppen: Seit Monaten gilt die Pinnwand als der neue Trend in Sachen Social Media. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit sechs Quick-Steps vom neuen Hype profitieren. mehr
Social-Media-Händler

Ranking: Die erfolgreichsten Social-Media-Händler

Wer die beliebtesten US-Händler in den sozialen Netzwerken sind, lässt sich in diesem Top-250-Ranking auf einen Blick feststellen. mehr

Newsletter

Zweimal täglich das Neueste aus Online-Marketing, E-Commerce, Online-Recht und Technik sowie topaktuelle Personalien. Jetzt kostenlos bestellen!



Umfrage

Immer mehr Smartphones gibt es in deutschen Haushalten, folglich steigt auch die Zahl der mobilen Internetnutzer unaufhaltsam an. Rund ein Drittel von ihnen nutzt das Telefon auch zum schnellen Einkauf, das zeigt eine Umfrage des bvh. Womit kaufen Sie lieber ein, mit dem Smartphone oder einem Tablet?

Mit welchem Gerät kaufen Sie mobil ein?

Top 10 Artikel

Ausgabe 26

Internet World Business

Ausgabe 06/2012

"Wir freuen uns auf die Messe"

Am 27. und 28. März öffnet die Internet World in München ihre Tore für Fachbesucher weiterlesen
Apps richtig analysieren (Foto: istockphoto.com/Creativeye

Apps richtig analysieren

Wie lässt sich die Webanalyse auf mobile Apps übertragen und was es dabei zu beachten gilt mehr
Conversion-Optimierung mit Webanalyse (Foto: istockphoto.vom/mbortolino)

Conversion-Optimierung mit Webanalyse

Um die Schwachstellen eines Shops zu finden, müssen dessen Inhalte regelmäßig kontrolliert werden. Wie Händler ihr Monitoring verbessern können mehr
Tipps für intensivere Kundenbeziehungen (Foto: istockphoto.com/boryak)

Tipps für intensivere Kundenbeziehungen

Der Markt für Computerspiele wächst. Um davon zu profitieren, sollten Anbieter auch auf Mailmarketing setzen. So binden Sie Ihre Spieler mehr