Novellen beim UWG und der Verpackungsverordnung
Novelle des UWG
Zum 1. Januar in Kraft getreten ist eine Änderung, die alle gewerblichen Händler betrifft. Sie müssen ab sofort dafür sorgen, dass
ihre Waren nur noch in Verpackungen zum Endverbraucher gelangen, die bei einem dualen Entsorgungsssystem lizenziert sind (zum Beispiel Grüner Punkt oder Landbell). Die bisherige Möglichkeit, dem Kunden die Rücknahme nicht lizenzierter Verpackungen anzubieten, entfällt. Der Händler kann die von ihm verschickten Verpackungen entweder selbst lizenzieren oder darauf achten, von seinen Zulieferern lizenzierte Verpackungen zu beziehen. Vorsicht: Verstöße gegen diese Regelung bergen ein hohes Abmahnrisiko.