US-Behörde erklärt "Jailbreaks" für legal
iPhone darf gehackt werden
27.07.2010 09:55 tga
Das wird Apple nicht gefallen: Die US-Urheberrechtsbehörde erlaubt die Umgehung digitaler Sperren und Urheberrechts-Schutzmaßnahmen. iPhone-Besitzer dürfen ihre Handys knacken, um fremde Software zu installieren.
Das Hacken sei jedoch nur legal, wenn es "zu Bildungszwecken" geschehe, berichtet das US-Blog CrunchGear. Mit sogenannten "Jailbreaks" werden Smartphones und andere Geräte für nicht freigegebene Software von Drittanbietern geöffnet. Für die Nutzer bedeutet das, dass sie anschließend auch Anwendungen installieren können, die nicht in Apples App Store angeboten werden - und möglicherweise ihre iPhone seine Garantie verliert.
Bislang übt Apple absolute Kontrolle darüber aus, welche Anwendungen in den Store aufgenommen und damit für iPhone-Besitzer verfügbar sind. Der Konzern begründet seine Haltung damit, dass er die Nutzer vor schadhafter Software oder Betrug schützen zu will. Verbraucherschützer sehen in dieser Praxis allerdings eine Wettbewerbsbehinderung und Gängelung der Kunden. Auch die Entwickler von Apps klagen, dass ihre Programme ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt würden und die Freischaltung lange dauere. Apple kassiert 30 Prozent des Preises einer kostenpflichtigen App.
Die Behörde prüft alle drei Jahre mögliche Ausnahmen vom 1998 verabschiedeten Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der unter anderem das Umgehen von Hardwaresperren und Kopierschutzverfahren verbietet.
Die Strategieberatung Booz & Company geht davon aus, dass Onlineshops für mobile Applikationen in den kommenden drei Jahren ein jährliches Umsatzwachstum von bis zu 73 Prozent erreichen werden. Damit läge das Umsatzvolumen 2013 bei rund 17 Milliarden Euro weltweit.
Redaktion am 27.07.2010
@TR
Auf die Garantie können Sie sich nicht mehr verlassen.
Viele Grüße
TR am 27.07.2010
iPhone, Jailbreak und Garantie
Interessanter Artikel. Aber ändert dieser Gerichtsentscheid auch etwas an der Garantieregelung? Wenn ich mein iPhone Jailbreake, hab ich dann noch Garantieanspruch?