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Apple verliert im Patentstreit mit Motorola

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Apple verliert im Patentstreit mit Motorola

Verkauf von iPads und iPhones gestoppt

Apple verliert im Patentstreit mit Motorola

Update Nach der iCloud-Entscheidung am Freitagvormittag, traf das Landgericht Mannheim am Nachmittag eine weitere, richtungweisende Entscheidung. Das Gericht entschied, dass Apple bei seinen älteren iPhone-Modellen und den UMTS-fähigen iPads ein Mobilfunkpatent von Motorola Mobility verletze. Die Folge: Apple stoppt den Onlineverkauf sämtlicher betroffener Geräte in Deutschland.

Über den deutschen Onlineshop von Apple lassen sich seit Freitag kein iPhone 3G, 3GS oder 4 mehr bestellen. Auch der Onlinekauf eines iPads mit UMTS-Modul ist unmöglich. Die genannten Produkte sind dort "derzeit nicht verfügbar". Das könnte auch noch eine ganze Weile so bleiben, denn die Ursache für die Nicht-Verfügbarkeit, liegt in einem Gerichtsbeschluss. Das Landgericht Mannheim hat die europäische Vertriebszentrale Apple Sales International dazu verurteilt, keine mobilen Endgeräte in Deutschland anzubieten oder zu liefern, die ein Patent von Motorola Mobility verletzen. Nicht betroffen sind hingegen die Ladengeschäfte. Dort können Kunden nach wie vor diese Geräte erwerben.
Am Montagmorgen war es wieder möglich, iPhones und iPads mit UMTS online zu bestellen. 

Die Entscheidung darüber stammt bereits aus dem Dezember 2011. Am Freitag fand dazu eine zweite Anhörung statt, die jedoch zu keiner Änderung am Urteil führte. Apple habe das Patent bereits seit 2003 verletzt und muss daher für den gesamten Zeitraum Schadensersatz gegenüber Motorola leisten. Apple hat bereits angekündigt gegen das Urteil in Revision gehen zu wollen. Die Kalifornier vertreten den Standpunkt, dass es sich bei dem Patent um ein sogenanntes Industriepatent handele. Dieses müsste Motorola auch Konkurrenten gegen eine angemessene Lizenzgebühr zur Verfügung stellen.

Das iPhone 4S ist von der Entscheidung zunächst nicht betroffen, da die Klage im April 2011 und damit vor dem Erscheinen des iPhone 4S eingereicht wurde. Allerdings ist davon auszugehen, dass auch das aktuelle iPhone-Modell dieses Patent verletzt. Dies wird allerdings Gegenstand einer anderen Klage sein.

Patentprobleme auch mit iCloud

Bereits am Freitagvormittag wurde eine andere Klage von Motorola Mobility gegen Apple Sales International verhandelt. Darin ging es um ein Patent zur Synchronisierung von Daten zwischen mehreren Geräten. Der Mannheimer Richter Andreas Voss kam zu dem Ergebnis, dass Apple mit seinen Diensten MobileMe und iCloud dieses Patent verletzt. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Denn auf der Grundlage dieser Patentverletzung könnte Motorola ein Verkaufsverbot für sämtliche Apple-Geräte in Deutschland erwirken, die iCloud nutzen. Davon wären nicht nur iPads betroffen, sondern auch das aktuelle iPhone 4S.

Gegen dieses Urteil kann und wird Apple vermutlich Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. Wollte Motorola das Urteil dennoch sofort vollstrecken, müsste das Unternehmen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen. Diesen Pauschalbetrag legte der zuständige Richter fest. Sollte das OLG Karlsruhe allerdings anders entscheiden, könnten die Kosten um ein Vielfaches höher liegen. Apple forderte in der Verhandlung sogar zwei Milliarden Euro als Sicherheit ein, schreibt Florian Müller in seinem Blog.

Zu jetzigen Stand wird Motorola vermutlich darauf verzichten, ein Verkaufsverbot in Deutschland durchzusetzen. Das könnte sich jedoch schnell ändern, wenn die Übernahme durch Google erfolgt ist. Google verfügt über eine milliardenschwere Kriegskasse und könnte selbst durch ein nur vorübergehendes Verkaufsverbot die Verbreitung seines Betriebssystems Android auf Tablets und Smartphones fördern.

Nicht nur Motorola klagt gegen Apple, sondern auch umgekehrt. Allerdings zog Apple mit seiner Patentklage vor der US-Handelskommission (ITC) ebenfalls den Kürzeren. Anfang Januar 2012 entschied der zuständige Richter in den USA, dass Motorola keines der angezeigten Apple-Patente verletze. Dieser Freispruch ist allerdings nur vorläufig und könnte im Zuge einer erneuten, gründlichen Prüfung noch zurückgenommen werden.


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