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Apple scheitert mit Designpatent

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Apple scheitert mit Designpatent

Galaxy Tab 10.1 verletzt das Geschmacksmuster nicht

 
Apple scheitert mit Designpatent

Im Vordergrund Samsungs Galaxy Tab 10.1, dahinter der Rivale iPad 2

Der iPad-Hersteller Apple kommt mit seinen Klagen gegen Samsung nicht weiter. Nachdem bereits ein Gericht in Kalifornien das Geschmacksmuster als zu oberflächlich betrachtet hat, schließt sich nun auch ein niederländisches Gericht an.

Das Gericht in Den Haag lehnt die Berufung gegen ein Urteil aus dem August 2011 ab. Damals hatten die Richter festgestellt, dass das von Apple angeführte Geschmacksmuster nicht ausreiche, um eine einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy Tab 10.1 zu erlassen. Damit gäbe es keine Grundlage für ein Verkaufsverbot. Ähnlich sah es zuvor bereits ein kalifornisches Gericht, das eine dort von Apple vorgetragene Klage gegen Samsung wegen einer Verletzung eines Design-Patents zurückgewiesen hatte.

Galaxy-Tab-Entscheidungen in Deutschland stehen an

Das Den Haager Urteil gilt als richtungweisend. Schließlich steht am 31. Januar 2012 die endgültige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf an, das in der gleichen Sache urteilen soll. Anders als in Den Haag hatte das Landgericht Düsseldorf im August 2011 eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach Samsung sein Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in Deutschland verkaufen und bewerben dürfe.

Apples Aussichten auf Erfolg vor Gericht sind schlecht. Angesichts der vorangegangenen Entscheidungen zum Galaxy Tab 10.1 wird das Oberlandesgericht Düsseldorf vermutlich die Entscheidung des Landgerichts kassieren und die einstweilige Verfügung zurücknehmen. Allerdings weist Florian Müller in seinem Blog Foss Patents zurecht darauf hin, dass die niederländischen Richter sechs von Samsung vorgelegte Design-Beispiele akzeptiert hätten, die alle vor dem iPad erschienen sind. Die Düsseldorfer Richter akzeptierten jedoch nur zwei iPad-Vorläufer, die ein ähnliches Design aufwiesen. Von daher wäre auch eine anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichts möglich.

Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1N vor Gericht

In seinen juristischen Auseinandersetzungen ist Apple gründlich. Nicht nur, dass die Kalifornier vor vielen Gerichten weltweit wegen der gleichen Verletzungen des Geschmacksmusters unter anderem gegen Samsung geklagt haben. Sie haben auch dem modifizierten Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1N den Paragraphenkampf angesagt. Ihrer Meinung nach unterscheide sich auch dieses Gerät nicht ausreichend vom iPad. Samsung hatte infolge der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ein Tablet auf den Markt gebracht, dass sich äußerlich deutlicher vom beanstandeten Galaxy Tab 10.1  unterschied. Am 9. Februar 2012 will das Landgericht Düsseldorf entscheiden, ob es gegen Samsung erneut eine einstweilige Verfügung erlässt.

Auch mit seiner Klage auf einstweilige Verfügung im Falle des Galaxy Tab 10.1N droht Apple eine Niederlage. Bereits in einer Anhörung hatte die zuständige Richterin die Designänderungen von Samsung als ausreichend betrachtet. Damit wäre das Verkaufsverbot für die Samsung Geräte vom Tisch.


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