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Apple-Etappensieg gegen Motorola

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Apple-Etappensieg gegen Motorola

Verkaufsverbot in Deutschland?

Apple-Etappensieg gegen Motorola (Foto: fotolia.com/krimar)

Der an mehreren Plätzen ausgefochtene Patentkrieg bringt Apple jetzt einen Teilsieg in Deutschland. Motorola soll untersagt werden, Smartphones und Tablets zu verkaufen, die den "Gummiband-Effekt" nutzen. Das Landgericht München entschied, dass Apple eine dementsprechende einstweilige Verfügung beantragen darf.

Apple kann sich über einen Teilsieg gegen Motorola freuen: Das Landgericht München entschied jetzt zu Gunsten des kalifornischen Hardware-Herstellers in Sachen Gummiband-Patent. Dabei geht es um einen Effekt auf Mobilgeräten, bei denen seitlich hinausgeschobene Seiten "zurückschnellen" - eine Technik, für die Apple das Patent hält.

Laut Urteil kann Apple eine deutschlandweite einstweilige Verfügung gegen den Verkauf der Motorola-Geräte, die diese Technik nutzen, einlegen. Brancheninsider erwarten jedoch Gegenwehr von Motorola, die gegen das Urteil wiederum in Berufung gehen können, so AllthingsD.

Vor der US-amerikanischen Handelskommission ITC streitet sich Apple ebenfalls mit Motorola. Dort wiederum ist es Motorola, das Apple vorwirft, Patentverletzungen begangen zu haben. Ein bereits letztes Jahr in Deutschland von Motorola gegen Apple angestrengtes Patentverfahren endete zwar mit einem Verkaufsverbot, dieses trat jedoch nicht in Kraft.


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