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Verbraucherzentralenverband geht gegen Netzwerke vor

 (Foto: fotolia.de/sculpies)

Netzwerke wissen viel über ihre User - zu viel?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) leitet gegen die Plattformen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing Unterlassungsverfahren ein. In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen.

Gegenstand der aktuellen Verfahren sind insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung. Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus. „Dem Betreiber alle Rechte – dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren“, kommentiert vzbv-Vorstand Gerd Billen die bisher analysierten Netzwerke.

Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen, so der Verband. „Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinander zu setzen“, so Carola Elbrecht, Referentin im Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“. Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen oder Profildaten Dritten zugänglich machen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. „Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt“, so Elbrecht. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind.

Auch beim Urheberrecht liegt dem Verband zufolge einiges im Argen: einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, „aus beliebigen Gründen“ Inhalte zu löschen oder gar „ohne vorherige Mitteilung“ und „ohne Angabe von Gründen“ den Zugang für Mitglieder zu sperren. „Die Anbieter müssen in solchen Fällen die Nutzer informieren“, erklärt Carola Elbrecht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zusammen mit mehr als 80 internationalen Verbraucherschutzverbänden im Mai 2009 ein Papier mit Forderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke und die Politik erarbeitet. Es ist auf der Webseite des Trans Atlantic Consumer Dialogue abrufbar.


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