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Umstrittene Gesichtserkennung bei Facebook

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Umstrittene Gesichtserkennung bei Facebook

Datenschützer bereitet rechtliche Schritte vor

Umstrittene Gesichtserkennung bei Facebook

Der Frieden währte nur kurz: Die automatische Gesichtserkennung von Facebook erregt den Unmut des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar. Seine Begründung: Facebook erfasse dafür die biometrischen Daten seiner Nutzer, ohne diese ausreichend darüber zu informieren. Deshalb bereitet seine Behörde nun rechtliche Schritte gegen das Netzwerk vor.

Um Personen auf den hochgeladenen Nutzerfotos zu identifizieren, gleicht Facebook die Bilder mit einer Datenbank ab, in der die biometrischen Informationen zu den Mitgliedern gespeichert sind. Diese Funktion hat das Unternehmen im Dezember 2010 in den USA eingeführt. Seit Juni 2011 ist die Bilderkennung auch in Deutschland aktiv.

Der Hamburger Datenschützer wirft dem sozialen Netzwerk vor, die Nutzer in Europa nicht über die Einführung dieser Funktion informiert und vor allem nicht deren Einverständnis eingeholt zu haben. Dass die Nutzer der Funktion durch das Akzeptieren der gesamten Nutzungsbedingungen und Datenverwendungsrichtlinien zustimmen, hält Caspar für unvereinbar mit dem deutschen und europäischen Datenschutzgesetz. Mit dieser Auffassung ist er nicht allein: Auch auf EU-Ebene prüft seit Juni 2011 eine Arbeitsgruppe, ob der Dienst gegen Datenschutzbestimmungen verstößt und ob dessen Einführung rechtlich einwandfrei ablief.

Verschiedene Auffassungen 

Johannes Caspar begründet sein Vorgehen folgendermaßen: "Ein rechtmäßiger Einsatz der Gesichtserkennungssoftware bei Facebook erfordert die freiwillige Einwilligung der informierten Nutzer. Von den Nutzern, deren biometrische Gesichtsmerkmale bereits in die von Facebook betriebene Datenbank aufgenommen wurden, ist sie nachträglich einzuholen. Facebook ist offensichtlich nicht bereit, die erforderlichen Schritte zu gehen." 

Facebook hält dagegen, dass die Markierungsvorschläge mit den europäischen Datenschutzgesetzen konform liefen. "Darüber hinaus haben wir unsere Nutzer umfassend über die Markierungsvorschläge informiert und benachrichtigt. Unsere Nutzer können dieses Feature jederzeit leicht und unkompliziert in ihren Kontoeinstellungen abschalten, wenn sie davon keinen Gebrauch mehr machen möchten."

Das reicht nach Auffassung des Datenschützers nicht aus. Es sei völlig unklar, ob und inwieweit die Nutzer über die Gesichtserkennungsfunktion und die biometrische Datenbank informiert werden sollen. Zudem funktioniere das Einholen der Zustimmung im Rahmen der Nutzungsbedingungen nur für Personen, die sich neu bei Facebook registrierten. Für die bestehenden Mitglieder sieht Caspar darin keine Lösung. Er fordert Facebook auf, diese Mängel abzustellen. Sollte das Unternehmen und die von ihm eingesetzte Technologie das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer verletzen, will Caspar mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen. Facebook droht  demnach der Erlass einer Ordnungsverfügung oder ein Bußgeld.

Facebook hält die Ankündigung rechtlicher Schritte für absolut unnötig. "Wir haben sorgsam verschiedene Möglichkeiten abgewogen und vorgeschlagen, um unsere Nutzer noch deutlicher auf die Datenschutz-Einstellungen aufmerksam zu machen. Wir sind enttäuscht darüber, dass Herr Caspar unsere Vorschläge nicht angenommen hat." 


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