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Nutzungseinschränkung für Facebook, Twitter & Co

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Nutzungseinschränkung für Facebook, Twitter & Co

Bundesrat: Social Networks erst ab 16 Jahren

Nutzungseinschränkung für Facebook, Twitter & Co (Foto: Fotolia.com / OneO2)

Mit einer Gesetzesinitiative will der Bundesrat den Datenschutz im Internet verbessern und teils rigide Regelungen einführen: So sollen Social Networks erst ab 16 Jahren voll nutzbar sein und ein Warnhinweis vor Risiken wie einem möglichen Arbeitsplatzverlust warnen. 

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (Drucksache 156/11, PDF) will der Bundesrat insbesondere den Schutz persönlicher Daten in Social Networks verbessern. "Gerade bei Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten, wie z.B. den sozialen Netzwerken, machen sich die Nutzer häufig gar keine Gedanken über die Gefahren und bringen solchen Telemediendiensten blindes Vertrauen entgegen", teilte der Bundesrat mit.

Um dies zu ändern, sollen die Nutzer zunächst leicht auffindbar über ihre Datenschutzeinstellungen unterrichtet werden, die außerdem auf "die höchste Sicherheitsstufe gemäß dem Stand der Technik“ voreingestellt sein müssen. Suchmaschinen wie Google dürfen in der Standardeinstellung nicht auf die veröffentlichten Inhalte zugreifen. Nutzer, die noch keine 16 Jahre alt sind, sollen diese Voreinstellungen überhaupt nicht ändern dürfen. Dies käme einer empfindlichen Beschneidung der Nutzungsmöglichkeiten von Netzwerken gleich.

"Die Nutzung dieses Dienstes kann Ihren Arbeitsplatz gefährden"

Außerdem sieht der Entwurf vor, dass alle Nutzer vorab in einem Warnhinweis auf Risiken hingewiesen werden. Die Aufklärung müsse Gefahren "vom Identitätsdiebstahl bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes“ umfassen. Zuletzt sollen nach der Auflösung des Nutzerkontos unverzüglich alle Daten einschließlich dem nutzergenerierten Content gelöscht oder wenigstens anonymisiert werden.

Auch dem Thema Cookies hat sich der Bundesrat wieder zugewandt. Im Entwurf heißt es dazu: "Die Speicherung von Daten im Endgerät des Nutzers und der Zugriff auf Daten, die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Nutzer darüber unterrichtet worden ist und er hierin eingewilligt hat.“ Dies entspricht inhaltlich im Wesentlichen der E-Privacy-Richtline der EU, die ohnehin umgesetzt werden muss. Es wurde bereits erwartet, dass der Richtlinientext in das Telemediengesetz eingearbeitet werde (siehe auch INTERNET WORLD Business 10/2011). Allerdings bemängelt der Bundesverband der digitalen Wirtschaft (BVDW), dass in dem Gesetzesentwurf nicht konkretisiert wurde, dass lediglich personenbezogene Daten betroffen sein sollen. Dies sei bei der EU-Initiative längst Konsens. Der Bundesrat selbst habe diese Konkretisierung zwar in seiner Pressemitteilung zur Erklärung vorgenommen, im Gesetzestext jedoch unverständlicherweise weggelassen.

Die neuen Regelungen sollen im § 13 TMG umgesetzt werden. Der Entwurf wird nun zunächst der Bundesregierung vorgelegt, die etwa bis Anfang August Zeit hat, eine Stellungnahme zu erarbeiten. Dann wird der Entwurf dem Bundestag vorgelegt, der im Herbst darüber abstimmen könnte.


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