Home / Nachrichten / Medien / Social Media /

Links zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

Bewertung:
  • Currently 3/5 Stars.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Links zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

Twitterer haftet für Link

Links zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

Twitter-Nutzer dürfen nicht auf rechtwidrige Inhalte verlinken - falls sie es doch tun, haften sie dafür. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Dieser spezielle Fall fiel unters Wettbewerbsrecht.

Der Hintergrund: Ein anonymer Nutzer hatte in mehreren Foren geschäftsschädigende Behauptungen über ein Unternehmen aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprachen. Ein ehemaliger Geschäftspartner dieses Unternehmens, der nach Vertragsbeendigung in derselben Branche tätig war, hatte via Twitter mit dem Hinweis "sehr interessant" auf die Forenbeiträge verlinkt - obwohl er wusste, dass die Behauptungen falsch waren.

Die Richter gaben dem betroffenen Unternehmen Recht und erließen eine einstweilige Verfügung gegen den Twitter-User. "Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht", erklärte der Rechtsanwalt des Unternehmens, Hajo Rauschhofer in einer Stellungnahme. Grundsätzlich sei ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzte. Es mache keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolge.


Anzeige




Kommentare

ms am 22.04.2010

Krank

Und bitte welches Recht soll gelten? USA?

micha am 21.04.2010

Michael

Was soll der Käse, das Web lebt von Links. Wird der ganze Schwachsinn nur in Deutschland durchgeführt.

Spirofrog.de am 21.04.2010

Twitter Links!

Dh. das würde auch gelten, wenn denn gerichtlich festgestell für Links zu Gaming und Co.?

Hendrik am 21.04.2010

ps

...ich bin natürlich NICHT lawblog ;)

Hendrik am 21.04.2010

einstweilige Verfügung!1!!

Leute - muss das erst wieder lawblog vorbeikommen, bis die Begrifflichkeiten klar sind?

Es wurde eine einstweilige Verfügung bestätigt. D.h. es gibt (noch) gar kein Urteil oder irgendwas(!) in die Richtung, was jeden betreffen würde.

Und selbst(!) dann wäre es noch eine Frage wie weit man durch die Instanzen geht, bis es rechtskräftig wäre. Und selbst dann könnte irgendwo ein anderes Gericht eventuell noch mal anders entscheiden.

Also Füße still halten. Und Texte komplett lesen - richtet sich in diesem Fall an den Autor.

Besser hier: http://arm.in/eiP

man.

TOP-THEMEN

FC Bayern enttäuscht auf Facebook

FC Bayern enttäuscht auf Facebook

Der FC Bayern München wollte seiner neuen Facebook-Aktion ordentlich Schwung verleihen. Und sorgte bei den Fans für einigen Unmut mehr
Apple bringt iPhone 5 im Sommer heraus

Apple bringt iPhone 5 im Sommer heraus

Das neue iPhone 5 will Apple im Sommer 2012 auf den Markt bringen. Die Produktion soll bereits angelaufen sein mehr

Shop-Award 2012

Auf einer hochkarätigen E-Commerce-Messe wie der "Internet World" darf ein hochkarätiger E-Commerce-Preis nicht fehlen. Jetzt können Sie sich bewerben. mehr

Facebook Workshop: Open Graph

Zeig mir, wer mich ausblendet

Zeig mir, wer mich ausblendet

Facebook Insights zeigt nicht an, wie viele Nutzer die Beiträge der eigenen Fanpage verborgen haben. Über die Graph-API kommt man dennoch an diese Informationen heran.

Wir zeigen, wie das geht


Newsletter

Zweimal täglich das Neueste aus Online-Marketing, E-Commerce, Online-Recht und Technik sowie topaktuelle Personalien. Jetzt kostenlos bestellen!

Umfrage

Einer Werbewirkungsstudie von Tomorrow Focus zufolge bewerten Internetnutzer Videoanzeigen als besonders seriös. Teilen Sie diese Meinung?

Wirkt Videowerbung seriöser als andere Anzeigenformate?

Top 10 Artikel

Ausgabe 26

Internet World Business

Ausgabe 03/2012

Rakuten greift Amazon an

Der japanische E-Commerce-Kaiser Hiroshi Mikitani will auch in Deutschland an die Spitze weiterlesen
Apps richtig analysieren (Foto: istockphoto.com/Creativeye

Apps richtig analysieren

Wie lässt sich die Webanalyse auf mobile Apps übertragen und was es dabei zu beachten gilt mehr
Conversion-Optimierung mit Webanalyse (Foto: istockphoto.vom/mbortolino)

Conversion-Optimierung mit Webanalyse

Um die Schwachstellen eines Shops zu finden, müssen dessen Inhalte regelmäßig kontrolliert werden. Wie Händler ihr Monitoring verbessern können mehr
Tipps für intensivere Kundenbeziehungen (Foto: istockphoto.com/boryak)

Tipps für intensivere Kundenbeziehungen

Der Markt für Computerspiele wächst. Um davon zu profitieren, sollten Anbieter auch auf Mailmarketing setzen. So binden Sie Ihre Spieler mehr