Links zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig
Twitterer haftet für Link
21.04.2010 12:25 tga
Twitter-Nutzer dürfen nicht auf rechtwidrige Inhalte verlinken - falls sie es doch tun, haften sie dafür. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Dieser spezielle Fall fiel unters Wettbewerbsrecht.
Der Hintergrund: Ein anonymer Nutzer hatte in mehreren Foren geschäftsschädigende Behauptungen über ein Unternehmen aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprachen. Ein ehemaliger Geschäftspartner dieses Unternehmens, der nach Vertragsbeendigung in derselben Branche tätig war, hatte via Twitter mit dem Hinweis "sehr interessant" auf die Forenbeiträge verlinkt - obwohl er wusste, dass die Behauptungen falsch waren.
Die Richter gaben dem betroffenen Unternehmen Recht und erließen eine einstweilige Verfügung gegen den Twitter-User. "Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht", erklärte der Rechtsanwalt des Unternehmens, Hajo Rauschhofer in einer Stellungnahme. Grundsätzlich sei ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzte. Es mache keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolge.
ms am 22.04.2010
Krank
Und bitte welches Recht soll gelten? USA?
micha am 21.04.2010
Michael
Was soll der Käse, das Web lebt von Links. Wird der ganze Schwachsinn nur in Deutschland durchgeführt.
Spirofrog.de am 21.04.2010
Twitter Links!
Dh. das würde auch gelten, wenn denn gerichtlich festgestell für Links zu Gaming und Co.?
Hendrik am 21.04.2010
ps
...ich bin natürlich NICHT lawblog ;)
Hendrik am 21.04.2010
einstweilige Verfügung!1!!
Leute - muss das erst wieder lawblog vorbeikommen, bis die Begrifflichkeiten klar sind?
Es wurde eine einstweilige Verfügung bestätigt. D.h. es gibt (noch) gar kein Urteil oder irgendwas(!) in die Richtung, was jeden betreffen würde.
Und selbst(!) dann wäre es noch eine Frage wie weit man durch die Instanzen geht, bis es rechtskräftig wäre. Und selbst dann könnte irgendwo ein anderes Gericht eventuell noch mal anders entscheiden.
Also Füße still halten. Und Texte komplett lesen - richtet sich in diesem Fall an den Autor.
Besser hier: http://arm.in/eiP
man.