Bußgeldverfahren gegen Facebook
Soziales Netzwerk nutzt die Daten von Nicht-Mitgliedern
08.07.2010 10:31 dah
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper hat ein förmliches Bußgeldverfahren gegen das soziale Netzwerk eingeleitet. Die Begründung: Facebook erhebe im Rahmen der Einladungsfunktion auch die Daten von Nicht-Mitgliedern, ohne diese um Erlaubnis zu fragen, und nutze diese für die Vermarktung.
Die Facebook-Nutzer werden regelmäßig dazu aufgefordert, ihre Kontaktdaten in dem sozialen Netz mit ihren E-Mail- und Handykontakten abzugleichen. Willigt der Nutzer ein, speichert Facebook alle vorhandenen Daten - unabhängig davon, ob diese Mitglied auf Facebook sind oder nicht. Anders als bei anderen Netzwerken mit solchen Funktionen zum Auffinden von Freunden würden bei Facebook auch die Daten der Nicht-Mitglieder langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt, so der Datenschützer.
Aufgrund der zumeist zutreffenden Kontaktvorschläge des Netzwerks müsse davon ausgegangen werden, dass die erhobenen Daten auch für die Erstellung von Beziehungsprofilen von Nicht-Mitgliedern genutzt werden. So wurden in den vergangenen Monaten wiederholt Menschen als Facebook-Freunde vorgeschlagen, die noch nicht einmal Mitglied des Netzwerks waren. An diese Nutzer sendet Facebook Einladungen, dem Netzwerk beizutreten. Dafür werde ein standardisierter Text verwendet, der kaum Rückschlüsse zulässt, über welchen Nutzer Facebook an die Kontaktdaten gekommen ist. Das könnte als unzulässige Direktwerbung angesehen werden, so Caspar. Dieses Verfahren ist nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten Hamburgs "klar unzulässig" und "untragbar".
Deshalb hat Casper nun ein Bußgeldverfahren gegen Facebook und seine deutsche Niederlassung in Hamburg eingeleitet. Bis zum 11. August 2010 hat das Unternehmen nun Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Ob am Ende jedoch ein Bußgeld verhängt wird, und in welcher Höhe das ausfiele, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Offen ist auch noch die Frage, ob die deutsche Facebook-Niederlassung für die Datenerhebung verantwortlich ist oder das US-Unternehmen selbst. Dann wäre es auch denkbar, dass die anderen Landesdatenschutzbeauftragten der jeweiligen Bundesländer ebenfalls ein Bußgeldverfahren einleiten. Theoretisch ist dabei jeweils ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 Euro möglich.
Michael Altendorf am 08.07.2010
Datenschutz 2.0
Ein Recommendationalgorithmus zusammen mit Social Graph Analyse ist ja eigentlich für interne Nutzung eine schöne Sache.
Da bekommt man oft neue Leute vorgeschlagen, die man wirklich kennt.
Warum aber Facebook soweit geht, dass es dazu Handyadressbücher benutzen muss und den Menschen dann auch noch automatisch E-Mails schickt, ist mit völlig unklar.
Die Verbreitung von Facebook kommt ja nicht schwerpunktmäßig durch den automatisierte E-Mail versandt von Einladungen. Vielmehr riskiert Facebook eine Abwanderung.
Sogar dem Entwickler aus Palo Alto müsste doch schon bei der Programmierung spätestens auffallen, dass es nicht einmal er selbst wirklich wollen kann, dass seine privaten Daten mit Namen usw. aus dem privaten Adressbuch genutzt und veröffentlicht werden.
Ganz nach Kants kategorischem Imperativ sollte für den Programmierer selbst eine Grenze sein.
Dazu kommt eben noch, dass es leider nicht transparent kommuniziert wird, was da genau passiert, wenn man seine Kontakte auf dem Mobiltelefon mit Facebook synchronisiert. Dadurch wäre es zumindest nachvollziehbar, was mit den Daten passiert und man könnte die Daten vielleicht sogar wieder löschen.
Bei Google bemerkt zumindest auch der Laie, dass Google die E-Mails mitliest, sträubt sich aber noch davor die anderen Kontakte darüber zu informieren, mit wem man da schreibt. Twitter geht da ja einen Schritt weiter bei der öffentlichen Kommunikation, aber hier ist es ja gewünscht.
Aber auch Facebook bessert ja gerade auch schon stark nach und es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit bis Facebook auch transparenter wird. Ein auffindbarer Button zum löschen des privaten Adressbuchs wäre vielleicht ein erster Schritt.