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Bayerns Landesdatenschutzbeauftragter zur Diskussion über den Gefällt-mir-Button

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Bayerns Landesdatenschutzbeauftragter zur Diskussion über den Gefällt-mir-Button

"Erst abstimmen, dann reden"

(Foto: istockphoto.com/andrearoad)

Drei weitere Landesdatenschutzbeauftragte haben sich der Ansicht Schleswig-Holsteins angeschlossen, dass der Gefällt-mir Button von Facebook rechtswidrig ist. Bayerns oberster Datenschützer Thomas Kranig rät zur Besonnenheit und setzt auf eine deutschlandweite Einigung.

"Wir vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht halten an dem Vorgehen fest, mit den anderen Aufsichtsbehörden Argumente auszutauschen und zu versuchen, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Wir wollen uns erst abstimmen, und dann reden", sagte der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Kranig gegenüber internetworld.de. Schließlich habe ein Beschluss weitreichende Folgen: "Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass wir den Gefällt-mir-Button für rechtswidrig halten, bedeutet das für uns auch, dass wir etwas dagegen unternehmen. Das heißt, wir müssen uns sicher sein, dass unsere Argumentation vor Gericht Bestand hat."

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) war vor zehn Tagen vorgeprescht und hatte sowohl den Gefällt-mir-Button als auch die Facebook-Unternehmensseiten für rechtswidrig erklärt. Diese widersprächen den Richtlinien verschiedener relevanter Landes- und Bundesgesetze, da Nutzer langfristig getrackt würden. Das Zentrum erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, will das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen und droht mit Bußgeld bis 50.000 Euro Höhe.

Inzwischen sind die Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen auf den Zug aufgesprungen und haben sich der Ansicht des ULD angeschlossen: Facebook verstoße gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht, weil Nutzer nicht hinreichend informiert würden, welche Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA übermittelt und wie sie dort genutzt werden.

Facebook beurteilt die Situation anders: "Facebook hält sich vollständig an die Europäischen Datenschutzbestimmungen", teilte ein Unternehmenssprecher internetworld.de auf Anfrage mit. Wenn ein Facebook-Nutzer eine Partner-Seite besuche, die ein soziales Plug-in verwende, könne Facebook die technischen Informationen wie die IP-Adresse sehen. "Wir löschen diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen. Damit entsprechen wir den üblichen Branchenstandards. Die Informationen erhalten wir ungeachtet, ob ein Nutzer bei Facebook eingeloggt ist oder nicht." Facebook teile keine Nutzerinformationen über soziale Plug-ins mit Dritten.

Rechtsanwalt Christian Solmecke rät Webseitenbetreibern, den Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite einzubinden. Erst mit dem Klick auf dieses Bild soll dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen werden. In diesem Fall aktiviere der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Er habe dann auch vorher die Möglichkeit, eine entsprechende Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren wolle oder nicht.

Ob die Einbindung des Gefällt-mir-Buttons gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, ist gerichtlich nicht geklärt. Lesen Sie hierzu den Rechtstipp von Rechtsanwältin Iris Eckert.


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