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BVDW veröffentlicht Social-Media-Richtlinien

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BVDW veröffentlicht Social-Media-Richtlinien

Zehn Tipps für Unternehmen und ihre Mitarbeiter

BVDW veröffentlicht Social-Media-Richtlinien (Foto: istock/parasoley)

Vielen Unternehmen haben ihren Mitarbeitern bislang keine klaren Regeln für den Umgang mit Social Media gegeben - und das, obwohl drei Viertel der deutschen Internetnutzer in einem Netzwerk aktiv sind. Die Fachgruppe Social Media im Bundesverband Digitale Wirtschaft hat jetzt Richtlinien veröffentlicht.

Mit den zehn Ratschlägen will der BVDW Handlungsempfehlungen geben als auch Mitarbeiter und Unternehmens vor potenziellen Risiken schützen. Unternehmen sollten anhand des Leitfadens eigene Regeln aufstellen sowie ausführliche Informationen in Form von FAQ oder Tipps zu konkreten Anwendungsfällen bereitstellen. Hier die Empfehlungen:

1. Ziele definieren

Stellen Sie die Unternehmensziele von Social Media für Ihre Mitarbeiter klar und deutlich dar. Definieren Sie dabei eine Strategie, die für alle Unternehmensbereiche gilt. Social Media kann verschiedene Funktionen übernehmen, wie beispielsweise zur Kommunikation offizieller Unternehmensmeldungen oder zur Promotion von Produkten und Dienstleistungen auf Fanpages oder werblichen Microsites. Auch der Dialog mit Kunden, Geschäftspartnern und Meinungsmachern ist eine oft gesehene Nutzung.

2. Öffentliches von internen Infos trennen

Bereits existierende Kommunikations- und Verhaltensrichtlinien des Arbeitgebers behalten ihre Gültigkeit. Offizielle Informationen eines Unternehmens, die bereits von der Presseabteilung veröffentlicht wurden,dürfen von Mitarbeitern eigenständig verbreitet werden. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Informationen zu Projekten, Akquisitionen, Kunden und Mitarbeitern sowie Finanzdaten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers veröffentlicht werden.

3. Beiträge transparent kennzeichnen

Für ein authentisches Auftreten sollten sich Mitarbeiter mit vollständigem Vor- und Nachnamen, Funktion und Unternehmen zu erkennen geben, sofern die veröffentlichten Inhalte ihre Arbeit betreffen. Dazu zählen vor allem Blogeinträge und Kommentare auf internen und externen Websites. Die Mitarbeiter sollten ihre Identität nicht durch Pseudonyme verschleiern.

Mitarbeiter sollten zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz des Unternehmens deutlich machen, wenn sie sich als Privatpersonen äußern. Adäquate Hilfsmittel stellen beispielsweise Hinweise im Impressum persönlicher Blogs oder in den Profilbeschreibungen verschiedener Benutzerkonten von Social Networks dar.

4. Verantwortung definieren

Machen Sie Ihren Mitarbeitern klar, dass sie für ihre veröffentlichten Meinungsäußerungen immer selbst verantwortlich sind. Jede Veröffentlichung kann über kurz oder lang von Vorgesetzten, Kollegen oder ehemaligen Mitarbeitern, bestehenden oder potenziellen Kunden sowie von Partnern, Bloggern oder Journalisten gelesen werden. Mitarbeiter sollten sich der möglichen Folgen, Konsequenzen und Reaktionen bewusst sein und aktiv darauf hingewiesen werden.

5. Kritik intern äußern

Auch wenn ein Unternehmen von seinem Produkt oder seiner Dienstleistung vollkommen überzeugt ist, müssen Mitarbeiter nicht alles mögen. Dennoch sollten Ihre Mitarbeiter nach außen voll und ganz hinter ihrem Unternehmen stehen. Wenn den Mitarbeitern etwas missfällt, sollten diese Themen intern mit den jeweiligen Fachbereichen oder mit den Vorgesetzten angesprochen werden - und nicht im Social Web.

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