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Verleger fordern Steuerrabatt für elektronische Ausgaben

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Verleger fordern Steuerrabatt für elektronische Ausgaben

Ist E-Paper nicht auch Papier?

Verleger fordern Steuerrabatt für E-Paper

Wenn E-Paper schon nicht auf Papier gedruckt werden können, sollen sie wenigstens den gleichen Steuersatz bekommen. Das fordert der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

Die deutschen Zeitschriftenverleger verlangen, dass auch für die elektronischen Ausgaben ihrer Printprodukte der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent fällig wird, berichtet Spiegel.de. Die derzeitige Regelung sei "absurd", so der Verband.

Auf gedruckte Presseerzeugnisse wird eine ermäßigte Umsatzsteuer erhoben, werden jedoch die identische Inhalte im Internet heruntergeladen, wird der volle Steuersatz von 19 Prozent fällig. "Es entbehrt jeder inneren Logik, gleiche Inhalte unterschiedlich zu besteuern", so VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe bereits 2009 dem VDZ gesagt, sie wolle diese Frage prüfen. Seitdem habe man nichts mehr gehört.

Die Verlage suchen derzeit verzweifelt nach Lösungen, im Web Geld zu verdienen. E-Paper sind eine Möglichkeit, auf die viele Verleger setzen. Noch ist der damit generierte Umsatz allerdings gering.


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Kommentare

Holger Etzel am 08.06.2010

"Es entbehrt jeder inneren Logik, gleiche Inhalte unterschiedlich zu besteuern"

Herzlich willkommen im Umsatzsteuerrecht. Falls sie es noch nicht gemerkt haben: Das ist von A bis Z nicht logisch. Oder ist eine Straßenverkaufsbockwurst etwas anderes als eine Thekenbockwurst?

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