Home / Nachrichten / Medien / Medien & Portale /

Störerhaftung für RSS-Feeds

Bewertung:
  • Currently 3/5 Stars.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Störerhaftung für RSS-Feeds

Websitebetreiber haften für RSS-Feeds Dritter

Störerhaftung für RSS-Feeds

Wer Beiträge von anderen Webseiten per RSS-Feed in den eigenen Internetauftritt integriert, sollte die Beträge streng kontrollieren. Das Landgericht Berlin entschied nämlich, dass der Seitenanbieter als Störer auch für RSS-Beiträge anderer Webseiten in Haftung genommen werden kann.

In einer Meldung über eine Liebesaffäre eines Sportlers wurden ehrverletzende Aussagen über eine Frau getroffen. Diese sah dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Privatsphäre verletzt. Die Meldung stammte von einem Nachrichtenporta. Der beklagte Webseitenbetreiber hatte den News-Feed dieser Seite als Social-News-Dienst in sein Webangebot eingebunden und den Urheber entsprechend kenntlich gemacht.

Auf eine anwaltliche Abmahnung durch die Klägerin hatte der Seitenbetreiber die Meldung auf seiner Seite gelöscht. Eine Unterlassungserklärung wollte er jedoch nicht abgeben, wogegen die Klägerin eine einstweilige Verfügung erwirkte. Diese hat das Gericht nun bestätigt. Der Webseitenbetreiber wurde durch das Einbinden des Nachrichten-Feeds nicht nur als technischer Verbreiter aktiv, wie dies bei Forenbetreibern der Fall ist, argumentiert das Gericht, sondern hat sich die Meldung durch Übernahme des Anreißertextes zu Eigen gemacht.

Daß er keine Kenntnis von dem betreffenden Text hatte, legte ihm das Gericht nachteilig aus, schließlich habe der Seitenbetreiber damit gegen die ihm obliegende Prüfungspflicht verstoßen. Insofern kann er für seine Verbreitungstätigkeit als Störer in Haftung genommen werden, denn das sei jeder, der unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt, eine Störung herbeigeführt hat.


Anzeige




Kommentare via facebook (beta)Was ist das?

TOP-THEMEN

Button-Lösung kommt: Das müssen Sie wissen

Am 1.8.2012 tritt die "Button-Lösung" in Kraft, die Shopbetreibern weitere Pflichten auferlegt. Wir haben für Sie alles Wichtige zusammengefasst. mehr

Pinterest für Einsteiger

Pinterest ist nicht zu stoppen: Seit Monaten gilt die Pinnwand als der neue Trend in Sachen Social Media. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit sechs Quick-Steps vom neuen Hype profitieren. mehr
Social-Media-Händler

Ranking: Die erfolgreichsten Social-Media-Händler

Wer die beliebtesten US-Händler in den sozialen Netzwerken sind, lässt sich in diesem Top-250-Ranking auf einen Blick feststellen. mehr

Newsletter

Zweimal täglich das Neueste aus Online-Marketing, E-Commerce, Online-Recht und Technik sowie topaktuelle Personalien. Jetzt kostenlos bestellen!



Umfrage

Immer mehr Smartphones gibt es in deutschen Haushalten, folglich steigt auch die Zahl der mobilen Internetnutzer unaufhaltsam an. Rund ein Drittel von ihnen nutzt das Telefon auch zum schnellen Einkauf, das zeigt eine Umfrage des bvh. Womit kaufen Sie lieber ein, mit dem Smartphone oder einem Tablet?

Mit welchem Gerät kaufen Sie mobil ein?

Top 10 Artikel

Ausgabe 26

Internet World Business

Ausgabe 06/2012

"Wir freuen uns auf die Messe"

Am 27. und 28. März öffnet die Internet World in München ihre Tore für Fachbesucher weiterlesen
Apps richtig analysieren (Foto: istockphoto.com/Creativeye

Apps richtig analysieren

Wie lässt sich die Webanalyse auf mobile Apps übertragen und was es dabei zu beachten gilt mehr
Conversion-Optimierung mit Webanalyse (Foto: istockphoto.vom/mbortolino)

Conversion-Optimierung mit Webanalyse

Um die Schwachstellen eines Shops zu finden, müssen dessen Inhalte regelmäßig kontrolliert werden. Wie Händler ihr Monitoring verbessern können mehr
Tipps für intensivere Kundenbeziehungen (Foto: istockphoto.com/boryak)

Tipps für intensivere Kundenbeziehungen

Der Markt für Computerspiele wächst. Um davon zu profitieren, sollten Anbieter auch auf Mailmarketing setzen. So binden Sie Ihre Spieler mehr