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Leistungsschutzrecht

Verlegerverbände geben Google Konter

 
(Foto: clipdealer/drizzd)

Die Debatte um das Leistungsschutzrecht geht weiter: Google hat sich als Hauptbetroffener gegen ein solches Recht ausgesprochen und macht seit dieser Woche mit Kampagnen die Nutzer auf das Gesetzesvorhaben aufmerksam. Nun kommt die Gegenpartei zu Wort: Die Verlegerverbände BDZV und VDZ werfen dem Internetunternehmen Machtmissbrauch vor.

Jetzt gibt es Gegenwehr: Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) verurteilen die Aktion des Suchmaschinenbetreibers als "üble Propaganda". Es sei ein Unding, dass der Suchmaschinenkonzern seine marktbeherrschende Stellung einseitig für die eigenen Ziele nutze, kritisierten die Verbände. Dies geschehe obendrein zwei Tage, bevor die Parlamentarier überhaupt die Möglichkeit gehabt hätten, den Gesetzentwurf zu debattieren.

Und es geht noch weiter: "Wir sind überrascht, dass ein Wirtschaftsunternehmen so auftritt. Es ist doch selbstverständlich, dass jemand, der einen Inhalt gewerblich nutzt, auch dafür bezahlt", so der BDZV und der VDZ. Die Panikmache von Google entbehre jeglicher Grundlage. Die Behauptung des Suchmaschinen-Konzerns, das Suchen und Finden von Informationen im Netz werde erschwert, sei unseriös. "Die private Nutzung, das Lesen, Verlinken und Zitieren bleiben möglich wie bisher."

Google würde mit perfiden Methoden arbeiten, um Angst und Panik zu verbreiten, warnten BDZV und VDZ: Als Folge eines Leistungsschutzrechts würden Verelendungsszenarios für deutsche Wirtschaft und Verbraucher an die Wand gemalt. "Die Journalisten und Redakteure der deutschen Zeitungen und Zeitschriften haben sich in der zurückliegenden Debatte kritisch und ausgewogen zum Thema Leistungsschutzrecht geäußert", heißt es hingegen von Verlegerseite. Dabei seien selbstverständlich auch die Gegner eines Leistungsschutzrechts offen und prominent zu Wort gekommen. Von den Verlagen gehe gewiss keine Gefahr aus - schon gar nicht durch ein Leistungsschutzrecht.


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