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Keine Einigung zwischen YouTube und Gema

"Leider ist dieses Video nicht verfügbar"

Keine Einigung zwischen YouTube und Gema (RainerSturm/pixelio.de)

Der Streit zwischen YouTube und der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema um die Lizenzzahlungen für das Abspielen von Musikvideos geht in eine neue Runde. Nach einer Klage der Gema, sieht YouTube-Betreiber Google keine Grundlage mehr für weitere Gespräche, so berichtet das Handelsblatt.

Wie Google-Sprecher Kay Oberbeck erklärt, könne es eine Einigung "nur am Verhandlungstisch und ohne juristische Verfahren" geben, daher sei auf absehbare Zeit keine Einigung zu erwarten. Zudem erhöht Google den öffentlichen Druck auf die Gema. So wird nun bei einigen blockierten Videos ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Blockierung auf Veranlassung der Gema geschehe. "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat", heißt es bei dem Versuch die betreffenden Videos zu laden. Diese "präziseren Hinweise" gebe man laut Google aufgrund von Nachfragen der Nutzer.

Die Gema, die die Urheberrechte von mehr als 60.000 Textautoren, Musikverlegern und Komponisten wahrt, fordert pro Videoabruf eine Gebühr. Der YouTube-Betreiber hält die von der Gema geforderten Zahlungen für überhöht, da das Abspielen von Musikstücken dadurch zu einem Verlustgeschäft werde. In der jüngsten Klageschrift geht es darum, dass zwölf Musiktitel nicht mehr zugänglich gemacht werden sollen. Zuvor wollte die Gema bereits per einstweiliger Verfügung die Verbreitung von 75 Musikstücken verbieten lassen, was das Landgericht Hamburg jedoch ablehnte.

Rückblick: Seit 2009 verhandeln Google und die Gema, bislang ohne befriedigendes Ergebnis. So brach die deutsche Verwertungsgesellschaft die Verhandlungen im Mai 2010 ab und forderte gemeinsam mit acht weiteren internationalen Verwertungsgesellschaften die Löschung von 600 Videos. Vor dem Hamburger Landgericht erlebte die Gema mit dieser Forderung jedoch eine Niederlage. Eine einstweilige Verfügung wurde abgelehnt, Google musste die 600 Videos nicht aus seinem Angebot entfernen. Während sich YouTube zwischenzeitlich mit französischen Verwertungsgesellschaft Sacem einigte und auch das Interesse an einer außergerichtlichen Einigung mit der Gema betonte, kündigte die Gema im Herbst 2010 an, erneut Klage gegen das Videoportal einzureichen.

YouTube hatte von Beginn an Rechteinhaber verärgert, weil die Nutzer urheberrechtlich geschützte Musik, Videos oder Film- und Fernsehausschnitte ohne Erlaubnis online stellten. Mittlerweile bietet das Unternehmen ein Programm an, über das Rechteinhaber Inhalte sperren lassen können oder eine Beteiligung an den Werbeerlösen erhalten.

Auch der europäische Musik-Streamingdienst Spotify, der bereits die Labels Universal Music, Emi und Sony mit ins Boot holen konnte, ist noch in Verhandlungen mit der Gema.


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