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Bundestagsdebatte Leistungsschutzrecht

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Bundestagsdebatte Leistungsschutzrecht

Leere Bänke im Plenum, rege Resonanz bei Twitter

Entscheidung um Mitternacht: In der Nacht zum Freitag hat der Bundestag den Gesetzesentwurf nach knapp einstündiger Debatte an die Fachausschüsse überwiesen. Während zahlreiche Abgeordnete im Plenum mit Abwesenheit glänzten, wurde das Thema im Internet – vor allem auf Twitter – heiß diskutiert.

Die Diskussion um das Leistungsschutzrecht im Internet schlägt schon seit längerem hohe Wellen. Das Gesetz soll die Nutzung von Presseartikeln durch Suchmaschinen regeln: Diese sollen künftig zahlen, wenn sie Inhalte der Verlage ausführlicher darstellen als in Form eines knappen Links. Während sich die Hauptbetroffenen wie Google mit hitzigen Kampagnen klar gegen den Gesetzentwurf, der den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern will, aussprechen, beharren die Verlegerverbände auf der Notwendigkeit des Vorhabens.

So verurteilten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die Gegenaktion des Suchmaschinenbetreibers als "üble Propaganda". Es sei ein Unding, dass der Suchmaschinenkonzern seine marktbeherrschende Stellung einseitig für die eigenen Ziele nutze.

Gestern Nacht ging die Debatte nun in eine neue Runde: Im Bundestag wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Parlament diskutiert. Zu Mitternacht fiel die Entscheidung: Die anwesenden Abgeordneten der Koalitionsparteien CDU und FDP sprachen sich dafür aus, die gewerbliche Leistung von Verlagen gegenüber Internet-Suchmaschinen zu schützen. Die Opposition verurteilte das Vorhaben als rückwärtsgewandt und innovationsfeindlich. Schlussendlich wurde der Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur weiteren Beratung den Fachausschüssen übergeben.

Nach der Beratung könnte der Gesetzentwurf möglicherweise mit Änderungsvorschlägen wieder dem Bundestag vorgelegt werden. Ob das Gesetz aber noch in der laufenden Legislaturperiode in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann, ist unklar. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Während es im Plenum selbst viele leere Bänke gab, ließ sich die Internetgemeinde nicht von der späten Stunde abschrecken: Online gab es rege Resonanz, vor allem bei Twitter sprachen sich die meisten User in ihren Tweets gegen das Vorhaben aus.


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