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Bundestagsanhörung Leistungsschutzrecht

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Bundestagsanhörung Leistungsschutzrecht

Erschöpfend und unbefriedigend

Am gestrigen Mittwoch wurde das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Rechtsausschuss des Bundestages debattiert. Neun Sachverständige lieferten sich zu dem Entwurf einen heftigen Schlagabtausch - entschieden wurde bei der Anhörung allerdings nichts. Als nächstes müssen sich nun die Fraktionen beraten.

Die Meinungen von neun Experten und Branchenvertreter prallten am gestrigen Mittwoch schonungslos aufeinander, als im Rechtsausschuss des Bundestages der Regierungsentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger debattiert wurde. Ein Google-Vertreter war nicht eingeladen.

Nach dreistündiger Sitzung war wie auch schon im Vorfeld klar: Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage fordern weiterhin ein neues Gesetz, dass von Suchmaschinen und Dienste künftig eine Lizenz verlangen soll, wenn sie Inhalte der Verlage ausführlicher darstellen als in Form eines knappen Links. Vor allem Rolf Schwartmann von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht beharrte in der gestrigen Anhörung auf der Notwendigkeit und berief sich dabei auf den Grundsatz der Gleichbehandlung, berichtet Heise. Schwartmann argumentierte, es sei "verfassungsrechtlich nicht haltbar", wenn Presseverlagen ein Leistungsschutzrecht verwehrt werde. Denn es gebe schließlich bereits vergleichbare Privilegien für Tonträger- und Filmproduzenten sowie die Erzeuger von Datenbanken.

Auch Jürgen Ensthaler, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Technikrecht an der TU Berlin, ist für den Gesetzesentwurf. Denn der "investierte Gewerbefleiß" der Herausgeber müsse geschützt werden und gleichzeitig muss verhindert werden, dass Artikel "Eins-zu-Eins" in Suchmaschinen oder ähnlich arbeitende Newsdienste übernommen werden.

Die Hauptbetroffenen stellen sich dagegen weiter klar gegen den Entwurf. Der Berliner Rechtsanwalt Till Kreutzer etwa hält das geplante Leistungsschutzrecht für verfassungswidrig. Die Interessen der Verlage müssten gegen die der Nutzer und der Allgemeinheit abgewogen werden. Der Regelungsbedarf sei nicht zu erkennen, es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass der Markt nicht funktioniere. So könnten Verlage ihre Angebote von sich aus jederzeit aus Suchmaschinen heraushalten, doch das werde kaum getan.

Schlussendlich wurde nach einer erschöpfenden und für die Beteiligten unbefriedigenden Diskussion keine konkrete Entscheidung getroffen. Jetzt müssen sich die Fraktionen über mögliche Änderungen an dem Entwurf beraten. Eine zweite Sitzung des Ausschusses muss dann eine endgültige Vorlage verabschieden, die dann zur zweiten und dritten Lesung ins Bundestags-Plenum geht. Wenn nicht zuvor die Bundestagswahl und ein Regierungswechsel die Pläne durchkreuzen.


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