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Bundeskartellamt verbietet Onlinevideothek von RTL und ProSiebenSat.1

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Bundeskartellamt verbietet Onlinevideothek von RTL und ProSiebenSat.1

Wettbewerbshüter verhindern neue Videoplattform

Bundeskartellamt verbietet Videoplattform von RTL und ProSiebenSat.1

Update Das Bundeskartellamt verbietet RTL Deutschland und ProSiebenSat.1, eine Onlineplattform für TV-Sendungen aufzubauen. Damit sind die Pläne der Fernsehsender gescheitert, ein deutsches Pendant zum US-Erfolgsmodell Hulu aufzubauen.

"Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken", kommentierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Entscheidung. "Wir haben uns auch umfassend mit den möglichen Vorteilen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst. In der konkret geplante Form bietet das Projekt jedoch keine Gewähr dafür, die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb aufzuwiegen." Die Unternehmen hätten sich nicht bereit erklärt, an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen vorzunehmen. Eine weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter sei nach wie vor nicht angeboten worden.

Für RTL und ProSiebenSat.1 ist das Nein des Kartellamts ein harter Rückschlag auf dem Weg, ein neues Geschäftsmodell für ihre Fernsehinhalte im Netz zu schaffen. Geplant war ein gemeinsames deutschsprachiges Portal zur Ausstrahlung von TV-Inhalten. Diese sollten Internetnutzern eine Woche lang im Web kostenlos zur Verfügung stehen. Die Sender könnten ihre Serien, Filme, Shows oder Nachrichtensendungen individuell in einem eigenen Angebotsbereich auf der Plattform präsentieren und selbst vermarkten. Das Ziel war, die teilnehmenden TV-Sender im Wettbewerb mit internationalen Internetangeboten gut aufzustellen.

Für den Betrieb der Plattform wollten die ProSiebenSat.1 Media und die Mediengruppe RTL Deutschland über RTL interactive ein Gemeinschaftsunternehmen aufbauen. Die sendereigenen Angebotsbereiche auf der Plattform würden durch die TV-Sender jeweils selbständig redaktionell betreut. Das Gemeinschaftsunternehmen sollte von den jeweiligen TV-Sendern für die Inanspruchnahme der technischen Infrastruktur und Dienstleistungen vergütet werden und von den Gesellschaftern organisatorisch unabhängig sein.

Der Fall war zur kartellrechtlichen Überprüfung auf Grund der Größe der beteiligten Unternehmen im August 2010 zunächst an die EU-Kartellwächter übergeben worden. Diese hatten die Überprüfung der Pläne aber kurz darauf an die deutschen Behörden zurückgeleitet. Bereits damals waren Bedenken hinsichtlich einer möglichen Wettbewerbsbeeinträchtigung durch den Senderzusammenschluss geäußert worden.

Seit Herbst vergangenen Jahres lag die Beurteilung der Videoplattformpläne beim deutschen Bundeskartellamt, Ende Februar hatten die Wettbewerbshüter den Sendern ihre Bedenken mitgeteilt - diese hatten bis zum 10. März Zeit für eine Stellungnahme.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.


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