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Gewollte Nutzung von Daten nicht verhindern

Wie sollen ein zentrales Widerspruchsregister und das Verbot der Profilbildung aussehen? Darf kein Foto veröffentlicht werden, wenn jemand in dem Register steht? Was ist mit "Profilbildung" gemeint? Viele Anwendungen führen Daten zusammen.

Schaar: Wenn jemand eine Immobilienanzeige veröffentlichen und diese in der Kartenansicht eines anderen Dienst zeigen möchte, ist dies von ihm erwünscht. Es geht nicht darum, eine gewollte Nutzung von Daten zu verhindern. Das Widerspruchsrecht soll auch nicht verhindern, private Fotos hochzuladen. Es ist nicht Aufgabe von Datenschützern, Exhibitionismus zu verhindern. Wer seine Daten veröffentlichen will, darf das tun.

Die Grenze sehe ich allerdings erreicht, wenn eine systematische und kommerzielle Nutzung von personenbezogenen Daten vorliegt. Dann muss dem Betroffenen ein Widerspruch möglich sein. Bei einer Widerspruchsmöglichkeit allein gegen den jeweiligen Diensteanbieter müssten die Betroffenen aber stets verfolgen, wo ein entsprechender neuer Dienst geplant ist. Da dies nicht zumutbar ist, habe ich ein entsprechendes Register vorgeschlagen. Die Anbieter müssten sich dann vergewissern, dass zu einer entsprechenden Anschrift kein Widerspruch vorliegt. Bei dem Verbot der Profilbildung geht es darum, dass keine Datenquellen miteinander verbunden werden, die nicht zu diesem Zweck erhoben wurden. Etwa die Angaben über den ausgeübten Beruf aus einem Social Network mit der privaten Wohnanschrift aus einem Internet-Telefonbuch.

Glauben Sie, dass diese Aspekte in einem Gesetz angemessen berücksichtigt werden können, das unter dem Eindruck der Street-View-Debatte entsteht?

Schaar: Absolut. Die öffentliche Aufmerksamkeit für diese Themen ist vorhanden und die Diskussion der vergangenen Monate zeigt deutlich die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen. Dieser Prozess darf allerdings nicht bei einer „Lex Street View“ stehen bleiben. Eine Fallgesetzgebung wäre nicht hilfreich. Ebenso wenig hilfreich wäre es aber auch, mehrere Jahre an einer allumfassenden Lösung zu stricken, die dann doch nicht funktioniert.

Eine weitere Baustelle ist die EU-Regelung von Cookies, die im Mai kommen wird. Wie ist der Stand?

Schaar: Nach der Richtlinie müssen die Nutzer über Cookies, die dauerhaft auf dem Computer gespeichert werden und zur Wiedererkennung des Nutzers dienen sollen, hinreichend informiert werden und deren Verwendung explizit genehmigen. Sogenannte Session-Cookies, die nach dem Besuch wieder gelöscht werden, dürften davon ausgenommen bleiben. Die Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinie liegt im Aufgabenbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Ein Gesetzentwurf liegt mir allerdings bislang nicht vor, sodass ich zu den Details der Umsetzung nichts sagen kann.

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