Markenschutz im Suchmaschinenmarketing
Sieben goldene Regeln
07.12.2010 11:36 tga
Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Marke beim Suchmaschinenmarketing mit Google AdWords schützen möchten? Die Performancemarketing-Agentur Quisma hat wichtige Tipps zusammengestellt.
1. Überprüfen Sie Ihre Verträge mit Vertriebspartnern
Hiermit verschaffen Sie sich neben der allgemeinen rechtlichen Lage einen Überblick über die einzelvertraglichen Verhältnisse. Möglicherweise haben Sie bestimmten Partnern die Nutzung der Marke in bestimmten Bereichen vertraglich zugesagt. Der Überblick bringt Sie nicht nur auf den aktuellen Stand, sondern er versetzt Sie in die Lage zu handeln, falls dies nötig ist.
Bewerten Sie zusätzlich die Effizienz des gelieferten Volumens durch Ihre Partner, und setzen Sie diese mit möglichen eigenen Zusatzkosten für Branding-Kampagnen ins Verhältnis. Eine umfassende Analyse der Kosten-Nutzen-Verhältnisse kann dabei helfen, Investitionen oder Partnerverträge zu überdenken und gegebenenfalls mehr Spielraum für zusätzliche generische Themen bringen.
2. Beantragen Sie Markenschutz bei Google
Mit dem Schutz Ihrer Marke durch eine Markenbeschwerde haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Wettbewerbern oder Partnern zu verbieten, Ihre Marke in den Anzeigentexten zu verwenden. Dies verhindert zwar noch nicht, dass Anzeigen zusätzlich zu Ihren eigenen erscheinen, verhindert aber irreführende Werbung oder Vergleiche, welche Ihre Klickraten noch stärker negativ beeinflussen würden.
Nur mit einem eingetragenen Markenschutz in Ihren AdWords-Konten können Sie noch einen Anspruch auf Entfernung fremder Werbung erheben. Einzige Ausnahme bildet der Tatbestand irreführender Werbung. Selbst wenn Sie keinen Markenschutz beantragt haben und ein Wettbewerber mit Ihrer Marke wirbt, obwohl er diese weder anbietet noch einen anderen Bezug zur Marke hat, kann man diese Anzeigen von Google entfernen lassen. Hierbei ist es erforderlich, immer einen Screenshot und den Deeplink der Anzeige zu speichern, so dass der Tatbestand eindeutig geprüft werden kann.
3. Überwachen Sie die Nutzung Ihrer Marke durch Dritte
Nur mit Hilfe technischer Zusatztools können Sie nachhaltig Ihre Markenbegriffe dauerhaft monitoren und verfügen im Ernstfall über eine Datengrundlage für eventuelle Beschwerden. Durch besondere Suchverfahren werden auch Anzeigen entdeckt, die nur für bestimmte Regionen geschaltet werden (sogenanntes Geotargeting).
4. Lassen Sie sich von einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt beraten
Ziehen Sie einen auf Markenrecht (und idealerweise Onlinerecht) spezialisierten Anwalt hinzu. Nur ein solcher kann Sie rechtsverbindlich beraten und gemeinsam mit Ihnen Strategien für den Fall der Nutzung Ihrer Marke durch einen Dritten entwickeln. Umgekehrt kann hier auch die Nutzung fremder Marken durch Sie erörtert werden.