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Urteil zu versehentlicher Markenverletzung

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Urteil zu versehentlicher Markenverletzung

BGH erleichtert Adword-Nutzung

(Foto: Fotolia / Thomas Jansa)

Bei der Verwendung fremder Markennamen als Keywords bei Adwords-Anzeigen muss man vorsichtig sein. Ein Urteil des Bundesgerichtshof schafft jetzt Klarheiten - wenn Google die Keywords aussucht. In anderen europäischen Staaten gelten jedoch zum Teil deutlich strengere Regeln.

Ein Urteil des BGH vom 13. Dezember 2012 (Aktenzeichen I ZR 217/10) bringt in einem Punkt weitere Rechtssicherheit für Adwords-Nutzer und Agenturen, die die Kampagnenverwaltung für Unternehmen übernehmen: Bei einer unbeabsichtigten Anzeigenschaltung auf markenrechtlich geschützte Keywords durch Verwendung der Google-Standardeinstellung macht sich der Schaltende nicht automatisch einer Markenrechtsverletzung schuldig.

In der Standardeinstellung "weitgehend passend" liefert Google Anzeigen aus, bei denen die bewerbenden Keywords automatisch um zusätzliche Begriffskombinationen ergänzt werden. Hierbei kann es sehr schnell dazu kommen, dass fremde Markennamen enthalten sind, ohne dass dies im Vorfeld erkennbar wäre. Dadurch ist jeder Adwords-Nutzer potentiell abmahnbar, wenn er nicht fortlaufend prüft, ob Google selbständig Marken-Keywords ausgewählt und als Anzeigen ausgeliefert hat. Das heißt er muss diese Begriffe permanent und gezielt ausschließen – sofern der er denn überhaupt alle geschützten Fremdmarken als solche erkennt.

Das Resultat des aktuellen Verfahrens ist nach Einschätzung von Sönke Strahmann, Chef des Suchmaschinenoptimierungs-Dienstleisters Fairrank, vom Charakter her die Bestätigung eines Urteils, das der BGH im Jahr 2011 fällte ("Bananabay II"). Das sei jedoch keine Selbstverständlichkeit, denn die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und diejenige mehrerer europäischer Staaten tendierten in eine ganz andere Richtung: Im Rahmen einer zunehmenden Zahl von Abmahnverfahren behandeln sie Adwords-Schaltungen auf markenrechtlich geschützte Begriffe sehr häufig als Markenrechtsverletzungen.


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