Google passt seine Markenrichtlinie in Europa an
Google passt seine Markenrichtlinie in Europa an
SEM-Anzeigen mit geschützten Begriffen als Keywords
04.08.2010 11:00 dah
Der Suchmaschinenriese Google wird nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing seine Markenrichtlinie in Europa anpassen. Die neue Richtlinie wird am 14. September 2010 in Kraft treten.
Unternehmen können danach auch geschützte Begriffe als Keywords für ihre Adwords-Anzeigen, die innerhalb Europas ausgeliefert werden, schalten. Auf diese Weise sollen Mitbewerber und Drittanbieter bessere Chancen haben, um bei Suchen nach Markennamen gefunden zu werden. Google will mit dieser Änderung seinen Usern mehr relevante und hilfreiche Anzeigen anbieten können.
Zugleich kann der Internetkonzern damit seine europäischen Richtlinien mit denen des Heimatmarktes USA harmonisieren. Dort und in Kanada stehen diese Möglichkeiten den Advertisern bereits seit 2004 zur Verfügung. In Großbritannien und Irland ist die Nutzung fremder Markenbegriffe ebenfalls schon seit 2008 gestattet.
Der Europäische Gerichtshof hatte im März entschieden, dass Google nicht für Markenrechtsverletzungen haftet, die von Adwords-Kunden begangen werden, wenn sie mit fremden Marken in ihren Suchwortanzeigen werben.
Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde dagegen einreichen. Das gilt insbesondere für Webseiten, die fälschlicher Weise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder dessen Produkte und -Dienstleistungen zu verkaufen. Eine solche Anzeige wird Google gegebenenfalls entfernen.
Im internetworld.de-Interview erklärt Google-Deutschlandchef Stefan Tweraser, weshalb er nicht glaubt, dass diese neuen Möglichkeiten zu Problemen mit Advertisern und Nutzern führen wird und ob sich dadurch etwas am Quality Score ändert.
Philippe Fuchs, Xamine GmbH am 05.08.2010
Unternehmen müssen sich verstärkt um Markenschutz im Web kümmern
Die Ankündigung von Google, die Marken-Richtlinie für das AdWords-Angebot in Deutschland zu ändern, hat weitreichende Konsequenzen für die Suchmaschinenwerbung hierzulande. Unternehmen müssen sich künftig verstärkt um den Schutz ihrer Marken im Web kümmern. Denn ab 14. September 2010 erlaubt Google dann auch in Deutschland nicht nur dem Markeninhaber, sondern auch „Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikel-händlern“ eine für einen anderen Markeninhaber geschützte Marke als Keyword zu schalten.
Diese Änderung sei, so Dr. Michael Rath, Fachanwalt für IT-Recht in Köln, eine Folge der Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März 2010. Der EuGH hatte dem Adwords-Programm von Google darin bescheinigt, nicht selbst für Markenrechtsverletzungen der Werbetreibenden verantwortlich zu sein. „Nur wenn die AdWords-Anzeige für den normalen Internetnutzer irreführend ist, also der Nutzer nicht erkennen kann, ob die Anzeige zu dem Markeninhaber gehört, liegt eine Markenverletzung vor“, kommentiert Online-Experte Rath von der Kanzlei Luther die Entscheidung der EU-Richter. Diese Urteile und die neue Google-Richtlinie können nun im Einzelfall die Wahrnehmung einer Marke im Netz deutlich verschlechtern und so auch die Umsatzchancen von Unternehmen erheblich beeinträchtigen.
„Es ist zu erwarten, dass künftig verstärkt Händler, Affiliates, Preisvergleichsseiten und andere Marktteilnehmer fremde Markennamen auch missbräuchlich verwenden’’, prognostiziert Peter Herold, Geschäftsführer der Xamine GmbH. Internetnutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum eigentlichen Markeninhaber zu gehören oder die sogar geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen verkaufen. Zwar ist dieses „Brand-Bidding“ nach wie vor illegal, doch müssen, so die Einschätzung von Dr. Rath, die Markeninhaber selbst den Nachweis eines Verstoßes führen.
Besserer Markenschutz mit Xamine Brand Protect
Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer der Suchmaschine verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Unklar ist jedoch, wie schnell und wie erfolgreich dieser neue Beschwerdeprozess bei Google in der Praxis funktionieren wird.
Über Xamine Brand Protect
Ihre Marke gehört Ihnen! Deshalb informiert Xamine Brand Protect Unternehmen in Echtzeit über Verstöße gegen das jeweilige Markenrecht - auf allen großen Suchmaschinen in ganz Europa.
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NetBooster am 04.08.2010
Markenpiraterie bei Google
Das heißt, dass ein Unternehmen, das in Europa bei Google Anzeigen schaltet, geschützte Marken in seinen „Google Adwords“-Kampagnen als Suchbegriffe verwenden kann. Google wird diese Anzeigen nicht mehr automatisch sperren.
Die neue Regelung wird ab 14. September in Kraft treten. Es ist zu erwarten, dass Markenpiraterie im Online-Marketing und insbesondere im SEM-Bereich stark zunehmen wird. Unternehmen, die sich gegen eine Verletzung Ihres Markenrechts wehren wollen, können sich in Zukunft nicht mehr gegen Google richten, sondern müssen diejenigen angehen, die diese Suchbegriffe gebucht haben.
Vorgehen kann man gegen Markenpiraterie natürlich nur, wenn ein Missbrauch stattfindet und dieser sowohl bemerkt als auch protokolliert wird. Die Möglichkeit zur geographischen Begrenzung von Online-Anzeigen oder die zeitlich eingeschränkte Schaltung von Anzeigen erschwert dies: Die Online-Aktivitäten der Konkurrenz zu verfolgen, ist aufgrund dieser regional oder zeitlich begrenzbaren Ausrichtung von Werbung bei Google sehr aufwändig. Mitarbeiter eines Unternehmens mit Sitz in München bekommen zum Beispiel nichts davon mit, wenn ein Konkurrent eine Marke in Google Adwords in Hamburg schaltet.
NetBooster (http://www.netbooster-agency.de) schützt die Markenrechte seiner Kunden mit seinem Markenschutz-Tool, mit dem gezielt Markennamen innerhalb von Online-Anzeigen bei Suchmaschinen wie Google Adwords, Yahoo! Search Marketing oder Bing überwacht werden. Das NetBooster „Brand Protection Tracking“ überprüft definierte Marken-Suchbegriffe stündlich und der Kunde erhält jeweils Berichte, sollten Missbrauchsfälle aufgespürt werden. Hierbei kann überprüft werden, ob Konkurrenten Anzeigen bei markenrechtlich geschützten Begriffen schalten.
Mehr zum Markenschutz bei NetBooster
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