Abgabe auf Onlinemarketing in Frankreich
Werbetreibende zahlen Google-Steuer
24.11.2010 14:58 tga
Der französische Senat hat eine Sonderabgabe beschlossen, die Unternehmen auf ihr Onlinewerbebudget zahlen müssen. Damit trifft die sogenannte Google-Steuer nicht den Internetkonzern, sondern die Werbetreibenden.
Der Steuersatz beträgt ein Prozent auf die Nettoausgaben und gilt für alle Unternehmen, die ihren Sitz in Frankreich haben. Die Mehreinnahmen für den Staat werden auf jährlich 10 bis 20 Millionen Euro geschätzt. Zum Vergleich: Die Steuereinnahmen aus Fernsehwerbung belaufen sich in Frankreich auf rund 70 Millionen Euro.
Präsident Sarkozy hatte bereits im Januar eine Sonderabgabe für Google sowie für dessen Konkurrenten gefordert. "Diese Unternehmen werden dort besteuert, wo sie ihren Sitz haben, dabei schöpfen sie einen Teil unseres Werbemarktes ab", begründet er seinen Vorstoß.
Sarkozy plädierte zudem dafür, die Wettbewerbshüter einzuschalten, um die dominante Stellung des US-Konzerns auf dem Online-Werbemarkt zu überprüfen. Die EU-Kommission lehnte dies aber bislang ab. Zudem kündigte er Unterstützung für die einheimischen Onlinemedien an.
Der neue Gesetzesartikel wurde noch nicht in der Nationalversammlung beraten, deshalb muss er noch einen Vermittlungsausschuss der beiden Parlamentskammern passieren - ein Scheitern gilt als unwahrscheinlich.
Maurice am 24.11.2010
google genauso betroffen
Grundlagen der VWL sagen mir, dass Google immer betroffen ist. Egal ob die Steuern von Google oder den Werbetreibenden abgeführt werden. Fakt ist, dass durch Steuern das Marktvolumen bzw der Absatz schrumpft.
Die Werbetreibenden währen jedoch (vermutlich) nicht betroffen, wenn die Steuern bei Google erhoben würden, da die Preise der Werbeeinblendungen nach dem Gebotsprinzip ermittelt werden. Die einzige Möglichkeit die Gewinnminderung an die Kunden weiterzugeben hätte Google durch eine Erhöhung des Mindestpreises.
Zusammengefasst: Google ist immer Betroffen, die Werbetreibenden nur wenn Sie die Steuern zahlen müssen.