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Gesetz gegen das Abmahnungswesen

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Gesetz gegen das Abmahnungswesen

Droht dem Entwurf das Aus?

(Foto: Fotolia.de/liveostockimages)

Dem geplanten Gesetz gegen das Abmahnunwesen droht nach zähen Verhandlungen nun doch noch das Aus: Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CSU) hatte kurzfristige Änderungswünsche angemeldet, die in der FDP-Fraktion allerdings auf heftigen Widerstand stoßen.

Der von Union und FDP ausgehandelte Gesetzesentwurf zum Abmahnunwesen steht kurz vor dem Scheitern. Schuld sind koalitionsinterne Querelen: Kulturstaatsminister Neumann (CSU) hatte kurzfristig Nachbesserungswünsche angemeldet, die innerhalb der FDP-Fraktion jedoch auf Ablehnung stoßen. Hier bleibe kein Spielraum mehr für Verhandlungen, hieß es aus Koalitionskreisen.

Mit dem Gesetz soll unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon ein Riegel vorgeschoben werden, insbesondere Massenabmahnungen für illegal heruntergeladene Multimedia-Inhalte. So sollen Anwälte privaten Kunden bei der ersten Abmahnung höchsten 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Neumanns Änderungswünsche sehen jedoch vor, dass der Kostendeckel weitaus seltener greift als geplant und auch nur für jene gilt, die überhaupt zum ersten Mal wegen illegaler Downloads belangt werden. Außerdem will er die Möglichkeiten für finanziellen Ersatz bei falschen Abmahnungen begrenzen.

Während die Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft die von Neumann geforderten Änderungen unterstützen und den Wert kreativer Leistung durch den Gesetzesentwurf in Frage gestellt sehen, wirft FDP-Politiker Marco Buschmann  Neumann vor, die Initiative zu behindern. Eigentlich hätten die Pläne bereits am 6. Februar im Kabinett auf den Tisch kommen sollen. Inzwischen ist unklar, ob und wie es mit dem Entwurf weitergeht


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