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Razzia bei Unister

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Razzia bei Unister

"Vorgehen war unverhältnismäßig"

(Foto: Fotolia.com / drizzd )

Update II Wie die "Leipziger Volkszeitung" berichtet, soll auch der Unister-Chef und -Gründer unter den verhafteten Führungskräften sein. Unterdessen wehrt sich das Unternehmen gegen das drastische Vorgehen der Staatsanwaltschaft und veröffentlicht seine eigene Sicht der Dinge.

Die großangelegte Razzia, die das Landeskriminalamt (LKA) gestern gegen das Leipziger Online-Unternehmen Unister durchführte, hat schon beinahe filmreife Ausmaße erreicht. Medienberichten zufolge seien rund 130 Beamte in den frühen Morgenstunden im Einsatz gewesen, um in 20 Wohnungen und Büros an den Standorten Leipzig, Hamburg, Stralsund und Dresden Computer und Akten zu beschlagnahmen. Zudem wurden zwei Manager - darunter nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" auch der Firmenchef und -gründer - wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft genommen.

Das klingt nach einem Wirtschaftkrimi - und steht in einem gewissen Kontrast zu den erhobenen Vorwürfen: Denn geprüft wird lediglich, ob Unister rund eine Million Euro unerlaubt am Fiskus vorbei geschleust hat. Bei einem Unternehmen mit einem Umsatz im "dreistelligen Millionenbereich" (Unternehmensangabe) wäre eine Auseinandersetzung um eine solche Summe nicht ungewöhnlich. Zumal der Fall offenbar nicht ganz so glasklar gelagert ist, wie die Staatsanwaltschaft zunächst glauben machte.

In einer Stellungnahme hat Unister inzwischen seine Sicht der Dinge dargelegt. Demnach lägen "unterschiedliche rechtlichen Bewertung eines unserer angebotenen Produkte" vor. Während die Staatsanwaltschaft einen Schutz vor Stornokosten bei einer Reisebuchung als "Versicherung" verstehe, habe Unister dieses Produkt "als Nebenleistung zur Reisevermittlung" verstanden. Je nach Sicht resultieren daraus unterschiedliche steuerliche Folgen: Einmal wird Versicherungssteuer fällig, einmal nicht. Daneben dürfte Unister ohne entsprechende Lizenz keine Versicherungen anbieten.

Diese unterschiedlichen Bewertungen seien "offen gegenüber den Behörden kommuniziert" worden, die Rechtsfrage sei nach wie vor ungeklärt. Unister stehe in dieser Frage "schon seit geraumer Zeit" im Kontakt mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Erst am gestrigen Dienstag - zeitgleich mit der Durchsuchung - habe die BaFin mitgeteilt, dass sie das Produkt "als Versicherung und nicht [...] als Nebenleistung zur Reisevermittlung werten und untersagen will", teilte das Unternehmen mit.

Das Unternehmen schließt die Erklärung mit den Worten: "Wir nehmen den Vorwurf sehr ernst, empfinden aber das Vorgehen der Untersuchungsbehörden als unverhältnismäßig [...]. Verhältnismäßig wäre seitens des Finanzamtes allenfalls eine Betriebsprüfung oder seitens der BaFin eine rechtsmittelfähige Untersagungsverfügung gewesen, gegen die man sich im normalen, dafür vorgesehenen Rahmen wehren kann."


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